Spätestens bis zum 30.Juni 2016 müssen alle Unternehmen mit Sitz in Dubai ihre Mitarbeiter krankenversichern. Die Grundlage hierfür bildet das Dubai Health Insurance Law No. 13 of 2013, welches bereits zum 1. Januar 2014 in Kraft trat.

 

Strohal Legal

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Schrittweise Einführung der Krankenversicherung

Das Dubai Health Insurance Law No. 13 of 2013 und das ISAHAD (Insurance System for Advancing Healtcare in Dubai) schreiben die für alle Unternehmen mit Sitz in Dubai (inklusive der Free Zone Gesellschaften) verpflichtende Einführung einer Krankenversicherung für sämtliche Arbeitnehmer vor. Die Einführung der Krankenversicherungspflicht erfolgt in 3 Schritten:

  • Gesellschaften mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern: Verpflichtung ab dem 31. Oktober 2014
  • Gesellschaften mit 100 bis 999 Arbeitnehmern:Verpflichtung ab 31. Juli 2015
  • Gesellschaften mit weniger als 100 Arbeitnehmern: Verpflichtung ab 30. Juni 2016

Somit müssen alle Unternehmen in Dubai je nach Arbeitnehmerzahl zu einem bestimmten Zeitpunkt ihre Arbeitnehmer krankenversichern. Spätestens am 30. Juni 2016 ist eine Krankenversicherung der Arbeitnehmer auch für kleine Unternehmen in Dubai Pflicht. In Ras Al Khaimah gibt es derzeit keine solche Regelung und somit keine Krankenversicherungspflicht.

 

Krankenversicherung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Alle Arbeitnehmer, die für ein in Dubai registriertes Unternehmen tätig sind (inklusive Free Zone Gesellschaften), müssen spätestens zum 30. Juni 2016 durch ihren Arbeitgeber verpflichtend krankenversichert werden. Das Dubai Health Insurance Law No. 13 of 2013 sieht vor, dass die Kosten der Krankenversicherung vom Arbeitgeber zu tragen sind.

Eine Umlage auf den Arbeitnehmer darf nicht erfolgen. Eine Reduzierung des Gehalts oder der Prämien, um die Mehrkosten für die Krankenversicherung auszugleichen, ist nicht gestattet. Zudem ist es dem Arbeitgeber untersagt, dem Arbeitnehmer eine Allowance zu zahlen, damit sich dieser selbst versichert. Die Krankenversicherung muss durch den Arbeitgeber veranlasst und die Kosten müssen zwingend von ihm getragen werden. Verstöße hiergegen werden mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 AED geahndet.

Um die Einhaltung des Dubai Health Insurance Law sicherzustellen, ist bei der Beantragung oder Verlängerung eines Arbeitnehmervisas in der Regel nachzuweisen, dass für den Arbeitnehmer eine Krankenversicherung besteht.

 

Lizensierte Anbieter von Krankenversicherungen

Der Arbeitgeber soll seine Arbeitnehmer mit einer Krankenversicherung absichern, die zumindest eine Basisversorgung wie Notfallbehandlungen, Besuche beim Allgemeinarzt und notwendige Untersuchungen und Beratungen abdeckt. Dabei kann sich der Arbeitgeber den Versicherungsanbieter frei auswählen, solange dieser von der DHA lizensiert ist. Zudem kann der Arbeitgeber das Versicherungspaket frei wählen, welches seiner Unternehmensgröße, den Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit und der Anzahl der Arbeitnehmer entspricht.

Die DHA teilt bei der Krankenversicherung die Arbeitnehmer eines Unternehmens in zwei Gruppen. Arbeitnehmer, mit einem monatlichen Gehalt von 4.000 AED oder weniger, sollen bei einem so genannten participating insurer (PI) versichert werden. Mitarbeiter mit einen monatlichen Gehalt von über 4.000 AED können bei anderen Anbietern versichert werden, solange diese von der DHA lizensiert sind und ein so genanntes health insurance permit (HIP) nachweisen können.

Dem Arbeitgeber steht es frei, all seine Mitarbeiter bei einem participating insurer (PI) zu versichern. Es ist ihm auch gestattet, Arbeitnehmer mit einem monatlichen Gehalt von 4.000 AED oder weniger bei einem participating insurer (PI) zu versichern und Arbeitnehmer mit einem Gehalt von über 4.000 AED bei einem anderen Anbeiter mit health insurance permit (HIP).

Derzeit sind 9 Krankenversicherungsanbieter als PI und 45 Versicherer als HIP bei der DHA gelistet. Die Liste ist auf der Homepage der ISHAD (http://www.isahd.ae/) zugänglich und wird jedes Jahr im November aktualisiert, zuletzt im November 2015.

Allen Unternehmen mit Sitz in Dubai ist anzuraten, möglichst umgehend Kontakt mit unterschiedlichen Versicherungsanbietern aufzunehmen und ein entsprechendes Versicherungspaket erstellen zu lassen. Arbeitgeber sollten eine Krankenversicherung für alle Arbeitnehmer rechtzeitig vor dem 30. Juni 2016 sicherstellen, um mögliche Probleme bei der Beantragung oder Verlängerung von Arbeitnehmervisa frühzeitig zu vermeiden.

 

Lizensierte Krankenversicherungsanbeiter (PI) (Stand: November 2015)

eClaimLink ID Name Email account Phone #
INS010 AXA INSURANCE cs@axa-gulf.com 800 4848
INS014 RAS AL KHAIMAH NATIONAL INSURANCE COMPANY rakmedical@rakinsurance.com 800 7254
INS026 NATIONAL HEALTH INSURANCE COMPANY (DAMAN) dubaibasic@damanhealth.ae + 971 2 6145454
INS012 OMAN INSURANCE COMPANY contact@tameen.ae 800 4746
INS008 ORIENT INSURANCE P.J.S.C. wissam.khalifeh@alfuttaim.ae 04 2531403
INS013 METALIFE ALICO customerservices.gulf@metlifealico.com 800 25426
INS022 TAKAFUL EMARAT – INSURANCE Health@Takafulemarat.com 800 834
INS083 DAR AL TAKAFUL (P J S C) Medical@dat.ae 04 3041604
INS038 NATIONAL GENERAL INSURANCE COMPANY

Quelle: http://www.isahd.ae/Home/DHAPIResults2015

 

Lizensierte Krankenversicherungsanbeiter (HIP) (Stand: November 2015)

eClaimLink ID Name
INS027 ABU DHABI NATIONAL TAKAFUL COMPANY-TAKAFUL
INS043 IRAN INSURANCE COMPANY
INS017 ABU DHABI NATIONAL INSURANCE COMPANY
INS035 ISLAMIC ARAB INSURANCE COMPANY (SALAMA)
INS047 ADAMJEE INSURANCE CO. LTD.
INS082 JORDAN INSURANCE COMPANY LTD
INS028 AL AIN AHLIA INSURANCE COMPANY
INS037 METHAQ TAKAFUL INSURANCE
INS020 AL-BUHAIRA NATIONAL INSURANCE COMPANY
INS013 METLIFE
INS029 AL DHAFRA INSURANCE COMPANY
INS044 NATIONAL LIFE AND GENERAL INSURANCE COMPANY SAOC
INS030 AL FUJAIRAH NATIONAL INSURANCE COMPANY
INS046 THE NEW INDIA ASSURANCE COMPANY LIMITED
INS031 AL HILAL TAKAFUL – PSC
INS038 NATIONAL GENERAL INSURANCE COMPANY
INS024 AL-ITTIHAD ALWATANI GENERAL INSURANCE COMPANY
INS018 NOOR TAKAFUL FAMILY
INS032 AL KHAZNA INSURANCE COMPANY
INS026 NATIONAL HEALTH INSURANCE COMPANY (DAMAN)
INS011 AL SAGR NATIONAL INSURANCE COMPANY
INS012 OMAN INSURANCE COMPANY
INS023 AL WATHBA NATIONAL INSURANCE COMPANY
INS079 NATIONAL TAKAFUL COMPANY – WATANIA
INS025 ALLIANCE INSURANCE COMPANY
INS008 ORIENT INSURANCE P.J.S.C
INS042 ARABIA INSURANCE COMPANY
INS125 QATAR GENERAL INSURANCE AND RE INSURANCE CO. (S.A.Q.)
INS016 ARABIAN SCANDINAVIAN INSURANCE COMPANY
INS019 QATAR INSURANCE COMPANY
INS010 AXA INSURANCE – GULF
INS014 RAS AL KHAIMAH NATIONAL INSURANCE COMPANY
INS083 DAR AL TAKAFUL (P J S C)
INS039 ROYAL & SUN ALLIANCE INSURANCE (MIDDLE EAST) LTD
INS005 DUBAI INSURANCE COMPANY
INS015 SAUDI ARABIAN INSURANCE COMPANY
INS006 DUBAI ISLAMIC INSURANCE & REINSURANCE CO (AMAN)
INS022 TAKAFUL EMARAT – INSURANCE
INS113 DUBAI NATIONAL INSURANCE COMPANY
INS084 TOKIO MARINE
INS033 EMIRATES INSURANCE COMPANY
INS040 UNION INSURANCE COMPANY
INS009 GREEN CRESCENT INSURANCE COMPANY
INS041 UNITED INSURANCE COMPANY
INS034 INSURANCE HOUSE – PSC

Quelle: http://www.isahd.ae/Home/PermittedInsuerers

 

Jana Krok

Jana Krok

 

Bei Fragen dazu oder zu weiteren rechtlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an Jana Krok – STROHAL LEGAL GROUP – Tel: (971) 7 236 4530 oder unter jana@slg-strohallegalgroup.com.