Viele Investoren gründen eine Gesellschaft in einer der rund 50 Free Zones in den VAE. Die Wahl der idealen Free Zone und die spezifische Gründung der jeweiligen Gesellschaft sollten allerdings wohlüberlegt sein.
Jana Krok von Strohal Legal hat für Sie die am häufigsten gestellten Fragen zusammen geschrieben und sie natürlich auch beantwortet.
So soll dieser Artikel einen kurzen Einblick in 5 dieser Fragen und deren Antworten rund um das Thema Free Zone Gesellschaft geben und einige Basisinformationen liefern. Aus der langjährigen Erfahrung der Kanzlei weiß man, dass eine umfassende und individuelle Beratung empfehlenswert ist, um möglicherweise auftretende Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
- Was ist eine Free Zone?
Eine Free Zone (auch bekannt als Freihandelszone, zollfreie Zone oder steuerfreie Zone) ist ein klar definiertes und isoliertes Gebiet mit bestimmten Steuer-, Zoll- und Einfuhregelungen, die sich vom Festland unterscheiden. Freihandelszonen dienen vor allem dazu, um dem ausländischen Investor eine 100 %ig ausländisch gehaltene Gesellschaft, einen vereinfachten Gründungsprozess (im Vergleich zur Gründung auf dem Festland) und einen zollfreien Import und Export von Waren zu ermöglichen.
- Welche Gesellschaftsformen können in einer Free Zone gegründet werden?
Jede Freihandelszone verfügt über ihre eigenen Gesetze, Regelungen und Verordnungen. Aus diesem Grund können die angebotenen Gesellschaftsformen im Detail variieren. Grundsätzlich ist es möglich, eine Free Zone Establishment (FZE) zu gründen, welche nur über einen Gesellschafter verfügt. Des Weiteren besteht die Option eine so genannte Free Zone Company (FZC) bzw. Free Zone Limited Liability Company (FZ-LLC) zu gründen. Diese hat 2 oder mehr Gesellschafter. In beiden Gesellschaftsformen können die Gesellschafter sowohl natürliche Personen (Individuen) als auch juristische Personen (Unternehmen) sein. Darüber hinaus besteht in den meisten Freihandelszonen auch die Möglichkeit eine Niederlassung (Branch) zu gründen.
- Ist ein Local Partner erforderlich?
Der Vorteil einer Free Zone Gesellschaft ist, dass alle Anteile 100%ig ausländisch gehalten werden dürfen. Es ist daher kein sogenannter Local Partner erforderlich. Alle Organe der Gesellschaft sowie Gesellschafter, Manager und Sekretär können ausländischer Herkunft sein. Allerdings sollten hierbei stets die geltenden Regelungen im Immigrationsrecht und die aktuellen Visa-Bestimmungen beachtet werden, da es bei einigen Nationalitäten zu Schwierigkeiten aufgrund von Sicherheitsbedenken der Immigrationsbehörden kommen kann.
- Muss ein Büro in der Free Zone angebietet werden?
Jede in einer Free Zone gegründete Gesellschaft ist verpflichtet in der Free Zone ihren Sitz zu haben und ihre Tätigkeit in dieser Freezone auszuüben. Hierfür ist die Anmietung einer entsprechenden Einrichtung erforderlich. Dies kann ein Büro oder ein sogenanntes Flexi Desk (flexibler Schreibtisch) sein. Auch Lagereinrichtungen oder Industrieflächen können in einer Free Zone angemietet werden.
Auch wenn kein tatsächlicher Bedarf an einer solchen Einrichtung besteht, muss zwingend ein Flexi Desk oder ein Büro angemietet werden. In vielen Fällen ist aus steuerlichen Gründen die Anmietung eines Büros statt eines Flexi Desks empfehlenswert, da Steuerbehörden häufig ein Flexi Desk nicht als Betriebsstätte anerkennen.
- Wie hoch ist das erforderliche Stammkapital?
Die Höhe des erforderlichen Stammkapitals unterliegt den spezifischen Regelungen der jeweiligen Free Zone. In vielen Free Zones beträgt das Stammkapital für die Gründung eines FZE rund 100.000 AED und einer FZC/FZ-LLC ca. 150.000 AED. Für die Gründung einer Branch ist in den meisten Free Zones kein Stammkapital vorgesehen. Die jeweilige Höhe des Stammkapitals und ob dieses durch einen Kontoauszug oder ein Bankschreiben bei der Gründung nachgewiesen oder sogar auf ein Gesellschaftskonto eingezahlt werden muss, kann von Free Zone zu Free Zone variieren.
Bei der Wahl der perfekten Gesellschaftsform, dem richtigen Standort, der spezifischen Aktivität, der erforderlichen Einrichtung (Büro, Flexi Desk, Warenlager, Industriefläche etc.) und in Visaangelegenheiten spielen die individuellen Bedürfnisse der Investoren eine entscheidende Rolle. Daher ist eine umfassende Beratung im Vorfeld der Gesellschaftsgründung empfehlenswert, insbesondere auch im Hinblick auf internationales Gesellschaftsrecht und internationales Steuerrecht sowie einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen, geltendes Arbeitsrecht und spezifische Visa-Regularien.
Wenn Sie bei Ihrer Firmengründung Hilfe brauchen, wenn Sie weitere Fragen dazu oder wenn Sie rechtlichen Fragen jeglicher Art haben, wenden Sie sich bitte an Jana Krok – STROHAL LEGAL GROUP – Tel: (971) 7 236 4530 oder unter jana@slg-strohallegalgroup.com.