Zum 1. Januar 2018 wird in den VAE eine Umsatzsteuer (VAT) in Höhe von 5 % eingeführt. Die rechtliche Basis hierfür bilden das “Federal Law No. 7 of 2017 for Tax Procedures“ sowie das „Federal Law No. 8 of 2017 on VAT“. Die Veröffentlichung dieser beiden Gesetze hat sich das MEO Kompetenzteam zum Anlass genommen, um die zehn wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema VAT für Sie zusammenzustellen.

 

 

Jana Krok

Jana Krok

 

 

Wer trägt die Umsatzsteuerlast?

 

Die Unternehmen, sofern für die Umsatzsteuer registriert, müssen die Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und den Umsatzsteuerbetrag an die Behörde abführen. Den Umsatzsteuerbetrag der vom Unternehmen eingekauften Produkte und Dienstleistungen kann die Gesellschaft dann als Vorsteuer von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen. Somit sollen Unternehmen grundsätzlich nicht mit der Umsatzsteuer belastet werden. Die eigentliche Steuerlast der Umsatzsteuer trägt der Verbraucher.

 

Mit welchen unternehmensinternen Kosten ist zu rechnen?

 

Zum 1. Januar 2018 wird VAT in den VAE eingeführt. Bereits jetzt fallen unternehmensinterne Kosten an, wie beispielsweise für die Schulung der Mitarbeiter, die Umstellung des Buchhaltungsprogramms, die notwendige Anpassung von Angeboten, Rechnungen, Ausschreibungsunterlagen und Verträgen sowie für die Verbesserung der Datensicherung. Neben der Pflicht zur Datenaufbewahrung wird auch eine Pflicht zur Buchführung, Bilanzierung und Erstellung eines Jahresabschlusses eingeführt, welches weitere Kosten mit sich bringt.

 

Wie lange müssen Daten aufbewahrt werden?

 

Rechnungen, Jahresabschlüsse, Umsatzsteuererklärungen und sonstige Dokumente müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.

 

Welche Unternehmen müssen sich registrieren?

 

Die Registrierung für die Umsatzsteuer kann und sollte umgehend erfolgen und spätestens zum 1. Januar 2018 abgeschlossen sein. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 375.000 AED sind verpflichtet, sich zu registrieren. Freiwillig registrieren können sich Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 187.500 AED.

 

Was ist die TRN und wofür wird sie benötigt?

 

Nach erfolgreich abgeschlossener Registrierung erhält das Unternehmen eine Tax Registration Number (TRN). Diese Nummer ist bei jeder Korrespondenz und Transaktion anzugeben.

 

Wann müssen Umsatzsteuererklärungen abgegeben werden?

 

Quartalsweise, spätestents 28 Tage nach Quartalsende, muss das Unternehmen eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Diese so genannten Tax Returns sollen online bei der Behörde eingereicht werden. Entsprechende Umsatzsteuerbeträge sind umgehend an die Behörde abzuführen. Alle Dokumente, Daten und Informationen müssen grundsätzlich auf Arabisch übermittelt werden.

 

Mit welchen Mehreinnahmen rechnen die Behörden?

 

Im ersten Jahr rechnet die Behörde mit Einnahmen aus VAT von 12.000.000.000 AED. Im Jahr 2019 soll dieser Betrag sogar 20.000.000.000 AED übersteigen. Es ist wahrscheinlich, dass ein Teil dieser höheren Einnahmen durch Strafgebühren und Sanktionen generiert wird.

 

Wann fallen Strafgebühren an?

 

Strafgebühren fallen unter anderem an für:

 

  • Fehlende Registrierung des Unternehmens
  • Nichteinhaltung der Umsatzsteuerregularien
  • Fehler in der Umsatzsteuererklärung
  • Verspätete Einreichung der VAT-Erklärung
  • Verspätete Abführung der Umsatzsteuerbeträge an die Behörde
  • Fehlende Datenaufbewahrung etc.

 

Derzeit ist eine Strafgebühr von bis zu 500% der zu zahlenden Steuerlast vorgesehen sowie die Schließung des Unternehmens für bis zu 72 Stunden. Zudem hat die Behörde die Möglichkeit, so genannte Tax Audits beim Unternehmen vor Ort durchzuführen sowie steuerrelevante Dokumente zu prüfen und zu beschlagnahmen.

 

Wo finden sich weitere Informationen?

 

Weitere aktuelle Informationen zur VAT finden Sie auf der Homepage des Ministry of Finance unter: http://www.mof.gov.ae/En/budget/Pages/VATQuestions.aspx

 

Wie können sich Unternehmer auf VAT vorbereiten?

 

Folgende Maßnahmen zur Vorbereitung sollten bereits jetzt getroffen werden:

 

  • Sensibilisierung für den Einfluß von VAT auf interne Prozesse
  • Verständnis der VAT Regularien und VAT Registrierung
  • Anpassung des Kapitalflusses und Cash Flow Management
  • Optimierung der Datenaufbewahrung
  • Abstimmung des Buchhaltungsprogramms, Bilanzierung und Jahresabschluss
    • Überarbeitung des Enterprise Resource Planning (ERP) Systems
    • Implementierung von gezielten VAT-Buchhaltungsprozessen
    • Erweiterung der Angebote, Rechnungen, Verträge etc.
    • Modifizierung von Ausschreibungsunterlagen
    • Ressourcenplanung und ggf. Personalsuche
    • Training und Schulung der Mitarbeiter

 

Gerne unterstützt Sie das MEO Kompetenzteam bei der individuellen und effizienten Vorbereitung auf VAT.

 

 

Jana Krok in Aktion

Jana Krok in Aktion

 

 

Für Rückfragen steht Ihnen die  Expertin Jana Krok jederzeit gerne zur Verfügung.

 

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