Rechtsanwältin Derya Bandak von der Kanzlei Rödl & Partner Dubai beschäftigt  sich heute für Sie mit einem Thema, das vor allem für ausländische Investoren sehr wichtig ist – mit Foreign Direct Investment.

In den vergangenen Jahren haben sich die Vereinigten Arabischen Emirate zum dynamischsten Wirtschaftszentrum des Mittleren Ostens entwickelt. Nicht überraschend ist daher, dass viele Investoren in den VAE Potenzial für ihr wirtschaftliches Engagement sehen.

Eingeschränkt wurden ausländische Investoren bis vor kurzem durch den Umstand, dass die Gesetzgebung mit Federal Law No. 2 of 2015 voraussetzte, dass 51 % des Unternehmens sich im Besitz eines Staatsbürgers der VAE befinden müssen. Ausländische Investoren waren damit gezwungen einem lokalen Partner Anteile an ihrem Unternehmen zu überschreiben und diesen am Unternehmensgewinn zu beteiligen.

Nur an ausgewählten Standorten in den so genannten Freezones war es unter Umständen einem ausländischen Investor möglich, sein Unternehmen ohne die Beteiligung eines lokalen Partners zu betreiben. Die Freezones stellten daher bis vor kurzem einen attraktiven Standort für ausländische Unternehmen dar.

Mit der Verabschiedung des Federal Law by Decree No. (19) of 2018 Regarding Foreign Direct Investment haben jedoch die Freezones ihren einst nicht zu unterschätzenden Vorteil verloren. Nach Federal Law by Decree No. (19) of 2018 Regarding Foreign Direct Investment ist es nun möglich, dass ausländische Investoren zu 100% die Anteile an Ihrem Unternehmen besitzen. Die Beteiligung eines lokalen Partners ist nun nicht mehr notwendig.

Dies gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Nicht jede wirtschaftliche Unternehmung kann sich zu 100% in ausländischer Hand befinden.

So wurde mit Cabinet Resolution No. 16 of 2020 eine so genannte „Positiv List“ eingeführt. Die Positiv List führt in drei Kategorien (Landwirtschaft, Produktion, Dienstleistungen) 122 wirtschaftliche Unternehmungen auf, die sich zu 100% in ausländischer Hand befinden dürfen. In diesen Fällen ist die Beteiligung eines lokalen Partners nicht erforderlich.

Dagegen normiert die so genannte „Negativ List“ all diejenigen Unternehmungen, die sich maximal nur zu 49% in ausländischer Hand befinden dürfen. Darunter fallen unter anderem die Gewinnung und Produktion von Petroleum, Anbieten von Versicherungen sowie einzelne Sektoren aus dem Finanz- und Bankwesen. In diesen Bereichen ist weiterhin die überwiegende Beteiligung eines lokalen Partners erforderlich.

Da sich Vorhaben jedoch oftmals weder dem einen, noch dem anderen Sektor vollständig zuordnen lassen und die Liste nicht abschließend formuliert ist, ist die Verwaltungspraxis entscheidend.

Investoren ist daher zu empfehlen, sich frühzeitig von Experten beraten zu lassen.

Das Team von Rödl und Partner in Dubai steht hierfür gerne bereit. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie bitte die Mitarbeiter der Kanzlei Rödl & Partner am Bay Square, Building 11, 4. Stock, Office 404.

Wenden Sie sich auch jederzeit an das deutschsprachige Team der Kanzlei Rödl & Partner unter +971 4 295 0020 wenn Sie Hilfe bei rechtlichen Problemen oder Visa-Angelegenheiten benötigen oder schreiben Sie ein Mail an derya.bandak@roedl.com.