Am 11. April hat das Team um den deutschen Generalkonsul Holger Mahnicke vom deutschen Generalkonsulat in Dubai das folgende letzte Update für alle Deutschen in den Emiraten veröffentlicht.

Bitte lesen Sie sich diese Info genau durch!

Liebe Landsleute,

letztmalig möchten wir uns mit folgenden Hinweisen an Sie wenden:

Die Fluggesellschaft Emirates wird am kommenden Samstag, den 18. April den vorläufig —-letzten—- Flug von Dubai nach Frankfurt durchführen. Danach gibt es keine direkten Passagierflüge aus den VAE nach Deutschland mehr.

Für die Rückflüge ex Dubai am Montag den 13.04.2020, Mittwoch, den 15.04.2020 und Samstag, den 18.04.2020  können noch Plätze gebucht werden (Stand Samstag 11. April -10.00 Uhr ). Die Flüge nach Zürich und Paris werden ebenfalls letztmalig diese Woche durchgeführt. Der letzte Flug nach London findet am 19. April statt. Wann ein regulärer Flugverkehr wieder aufgenommen wird, ist nicht absehbar!

Eine Rückholaktion der Bundesregierung ist nicht geplant!

Wenn Sie in den Vereinigten Arabischen Emiraten „gestrandet“ sind oder aus einem anderen Grund nach Deutschland reisen wollen, stellen wir Ihnen nachdrücklich  anheim einen der vorgenannten Flüge zu buchen.

Alle Abflüge erfolgen über Terminal 2 und nicht über den Emirates Terminal 3. Die Zufahrt zum Flughafen mit einem Taxi ist möglich.

Bitte beachten Sie vor der Buchung die derzeit gültigen Einreisebestimmungen für die Bundesrepublik Deutschland! Inhaber von Schengen-Visa der Kategorie C sind grundsätzlich nicht einreiseberechtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass die endgültige Entscheidung über die Einreise bei der zuständigen Bundespolizeiinspektion am Zielflughafen getroffen wird. Hinweise zu den Einreisebestimmungen finden Sie unter http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2020/03/corona-ein-und-ausreise.html .

Zur Frage einer 14tägigen Quarantäneverpflichtung nach Einreise nach Deutschland gilt folgendes:

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass für alle Deutschen, EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen, die nach einem mindestens mehrtägigen Auslandsaufenthalt einreisen, um an ihren Wohnort in Deutschland zurückzukehren, eine verbindliche zweiwöchige Quarantäne angeordnet wird. Dies erfolgt mit Blick auf die aktuelle epidemische Lage. Ein Übertragungsrisiko besteht angesichts des hochdynamischen, exponentiell verlaufenden Infektionsgeschehens in einer unübersehbaren Anzahl von Regionen weltweit. Die Betroffenen müssen sich grundsätzlich unmittelbar nach der Einreise in häusliche Quarantäne begeben, unabhängig davon, ob sie auf dem Land-, Luft- oder Seeweg eingereist sind. Sie müssen sich zudem mit dem für sie zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen.

Siehe dazu auch: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/beschluesse-coronakabinett-20200406.pdf;jsessionid=7B2CE75AF96091805994ED7469DCB0F7.2_cid364?__blob=publicationFile&v=1

Die Umsetzung dieses Beschlusses obliegt den Ländern.

Um eine möglichst einheitliche Umsetzung in den Ländern zu erreichen, hat der Bund den Ländern eine Muster-Verordnung zur Verfügung gestellt. Diese sieht unter anderem vor, dass es verschiedene Ausnahmen von der Quarantäneverpflichtung gibt bzw. Sonderregelungen, sofern keine COVID-19-Symptome vorliegen für:

  • Tätigkeiten in den Bereichen Transportwesen, Gesundheitswesen, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Diplomaten, Rechtswesen, Volksvertretung, Regierung, Verwaltung, EU- sowie internationale Organisationen;
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besatzungen von Flugzeugen, Schiffen, der Bahn, von Bussen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit im Ausland waren;
  • Pendler und Geschäftsreisende;
  • Streitkräfte, Polizeivollzugsbeamte;
  • Durchreisende;
  • Saisonarbeitskräfte.

Ob und in welcher Ausgestaltung die Musterverordnung durch die einzelnen Länder umgesetzt wird, liegt in der Entscheidungsgewalt jedes Landes. Für Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte an das betreffende Bundesland. Für eine entsprechende Verordnung sind in der Regel die Gesundheitsministerien oder –senatsverwaltungen zuständig.

Weitere Informationen finden Sie zudem unter http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/04/muster-verordnung.html

Darüber finden Sie unter http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html häufig gestellte Fragen und Antworten.

 Ihr Generalkonsulat