Ein Thema, das seit längerem die Gemüter der Menschen in den Emiraten beschäftigt ist die so genannte „Excise Tax“, die ab Anfang 2020 auf weitere Produkte Anwendung finden wird.

Das Team der Kanzlei Rödl & Partner in Dubai hat für Sie dieses Thema kurz zusammengefasst.

Bereits mit Wirkung zum Oktober 2017 hatten die Vereinigten Arabischen Emirate die so genannte „Excise Tax“, zu Deutsch „Verbrauchssteuer“, eingeführt. Bei einer Verbrauchssteuer handelt es sich um eine Art der Besteuerung, die auf den Verbrauch einzelner Güter oder Dienstleistungen erhoben wird. Zweck einer Verbrauchssteuer soll zumeist eine staatlicherseits erwünschte Lenkwirkung, in den VAE das Eindämmen von chronischen Krankheiten, die auf Tabak- und Zuckerkonsum zurückzuführen sind sowie insgesamt die Förderung der Volksgesundheit, sein.

In der praktischen Umsetzung hat eine Verbrauchssteuer zur Folge, dass Produkte für den Endverbraucher teurer werden. Unternehmen, die die von der Excise Tax umfassten Produkte herstellen, in die VAE importieren, lagern oder sonst in einer Weise für die Lagerung verantwortlich sind, sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde, der Federal Tax Authority zu registrieren und die Verbrauchssteuer abzuführen. Das hat zur Folge, dass die Preise für die betroffenen Produkte ansteigen, was am Ende generell der Endverbraucher auszugleichen und zu tragen hat.

Die Excise Tax umfasste bisher Getränke, denen Zucker oder andere Süßungsmitteln hinzugefügt (sog. Beverages; Besteuerung zu 50%) waren, Energy Drinks (Besteuerung zu 100%) und Tabakwaren (Besteuerung zu 100%).

Nunmehr gab das Kabinett der VAE bekannt, dass die Verbrauchssteuer zum 1. Januar 2020 auf weitere Produkte Anwendung finden wird (Cabinet Decision No. 52 of 2019). Dabei wird es sich nach den Angaben des Kabinetts und der Steuerbehörde um die folgenden Waren handeln.

  • Produkte, denen Zucker oder Süßungsstoffe zugesetzt wurden, unabhängig davon, ob es sich um ein Getränk, ein Pulver, ein Konzentrat, einen Extrakt oder andere Stoffe oder Flüssigkeiten handelt, aus denen ein Getränk hergestellt werden kann (Besteuerung zu 50%)
  • E-Zigaretten, E-Shishas und alle ähnlichen elektronischen Geräte und entsprechende Flüssigkeiten, sowie deren Zubehör unabhängig davon, ob diese Nikotin oder Tabak enthalten (Besteuerung zu 100%)

Die Regierung der VAE schließt hingegen einige Getränke von der Besteuerung aus, obwohl diese grundsätzlich unter die Verbrauchssteuer fallen würden. Solche Ausnahmen stellen insbesondere die folgenden Produkte dar:

  • Fertiggetränke, die mindestens 75 % Milch oder Milchersatzprodukte enthalten
  • Säuglingsnahrung
  • Getränke, die für eine spezielle Diät benötigt werden
  • Getränke, die für medizinische Zwecke benötigt werden und unter medizinischer Aufsicht verabreicht werden

In den kommenden Wochen darf damit gerechnet werden, dass die Steuerbehörde Listen und Guidelines veröffentlicht, aus denen sich zweifelsfrei ergeben wird, welche Produkte unter die Erweiterung der Verbrauchssteuer fallen werden.

Unternehmen, die mit betroffenen Produkten handeln, diese importieren oder lagern sind gehalten, die weiteren Entwicklungen hinsichtlich der Verbrauchssteuer zu beobachten und sich, sowie die Produkte auf Aufforderung der Steuerbehörde zu registrieren.

Rödl & Partner (Dubai Branch) steht Ihnen und Ihrem Unternehmen sehr gerne im Rahmen aller Rückfragen sowie in der Kommunikation mit den Steuerbehörden zur Verfügung.

Zögern Sie nicht, das Team  zu kontaktieren unter +971 4 295 00 20 oder schreiben Sie ein Mail an luisa.roedemer@roedl.com.