Die Kanzlei Rödl & Partner Dubai hat ihr Office am Bay Square in Dubai und bietet den Mandanten u.a. Dienstleistungen auf dem Gebiet der Rechtsberatung auf höchstem Niveau und steht Ihnen oder Ihrem Unternehmen sehr gerne im Rahmen aller Rückfragen sowie in der Kommunikation mit Behörden zur Verfügung.
Rechtsanwältin Luisa Rödemer hat für Sie heute ein Thema kurz von der rechtlichen Seite her zusammengefasst, das immer wieder diskutiert und inzwischen aber im Normalfall in den VAE sehr locker ausgelegt wird.
Das in den Vereinigten Arabischen Emiraten geltende Scharia-Gesetz verbietet unter der Al Khilwa Al Muharama-Klausel das Zusammenleben und den Geschlechtsverkehr zweier unverheirateter und unverwandter Personen des anderen Geschlechts. Diese Klausel gilt unabhängig von Religion und Nationalität. Die Anwendung und Durchsetzung des Gesetzes kann von Emirat zu Emirat unterschiedlich sein, wenn es aber um Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe geht, kommt auch Artikel 356 des Strafgesetzbuches der VAE zur Anwendung. Dieser Artikel sieht bei Nichtbeachtung eine Mindeststrafe von einem Jahr vor, gefolgt von der Abschiebung aus den VAE.
Privat- und Hotelzimmer dürfen grundsätzlich nur von Ehepaaren geteilt werden, es sei denn, es handelt sich um Familienangehörige. Grundsätzlich wird mit dieser Regelung in den Hotels in Dubai jedoch sehr großzügig umgegangen. Die Hotelangestellten fordern in der Regel nicht die Vorlage der Heiratsurkunde, sondern fragen nur nach einem Reisepass. Daher stellt es zunächst auch kein Problem dar, als unverheiratetes Paar ein Hotelzimmer zu buchen. Die verschiedenen Familiennamen sollten in der Regel zu keinen weiteren Komplikationen führen, da arabische Frauen üblicherweise auch nach der Heirat ihre eigenen Familiennamen beibehalten.
Bereits das gemeinsame Fahren in einem Auto könnte nach strikter Gesetzesauslegung geahndet werden, da Artikel 365 des Strafgesetzbuches der VAE auch das Zusammenleben oder den gemeinsamen Aufenthalt in geschlossenen Räumen von nichtehelichen Personen untersagt.
Anders als in Sharjah oder Saudi-Arabien darf die Polizei in Dubai aber nicht ohne Grund Apartmentkomplexe oder Hotelzimmer überprüfen, an Türen klopfen und die Vorlage eine Heiratsurkunde verlangen. Sollte jedoch eine offizielle Beschwerde, z.B. von einem Nachbarn oder des Sicherheitspersonals vorliegen, ist die Polizei berechtigt, bei Nichtbeachtung des Gesetzes auch strafrechtlich vorzugehen.
Bewohner einer so genannten Expat-Gemeinschaft werden in der Regel keinerlei Komplikationen ausgesetzt, solange sie sich an die lokalen Gegebenheiten anpassen und die jeweiligen Gesetze beachten. Bei Lärmbelästigungen oder sonstiger Beschwerden seitens anderer Mitbewohner oder Nachbarn kann es zu Polizeikontrollen und somit auch zur strafrechtlichen Verfolgung kommen, sollten unverheiratete Männer und Frau zusammenleben.
Für einen Aufenthalt im Emirat Dubai ist es wichtig, dass alle genannten Gesetze und Regeln eingehalten werden – auch wenn diese sich teilweise stark von westlichen Werten unterscheiden.
Sollten Sie zu diesem Thema Fragen haben oder die Unterstützung des deutschsprachigen Teams bei einem Problem benötigen, können Sie das Office von Rödl & Partner jederzeit auch telefonisch unter +971 4 295 00 20 kontaktieren oder schreiben Sie ein Mail an luisa.roedemer@roedl.com.