Gerade rechtzeitig vor der Urlaubszeit wurden am Samstag 11.06.22 sämtliche COVID-19-Einreisebeschränkungen nach Deutschland vorläufig aufgehoben.

Ab diesem Zeitpunkt sind Einreisen nach Deutschland wieder zu allen Reisezwecken zulässig (auch zu Tourismus- und Besuchsreisen).

Personen die in der Volksrepublik China ansässig sind  benötigen jedoch auch weiterhin einen wichtigen Grund zur Einreise nach Deutschland (Gegenseitigkeitsvorbehalt) – dies gilt nicht für in der Volksrepublik China ansässige deutsche Staatsangehörige.

Für die Einreise nach Deutschland ist keine Vorlage eines Impfnachweises, Nachweises der Genesung oder Testnachweises mehr erforderlich.

Für Virusvariantengebiete (von denen aber aktuell keine Staaten gelistet sind)  würden weitere Einreisebeschränkungen gelten.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/en/coronavirus/2317268.

Auch für die Einreise nach Österreich gibt es derzeit keine Beschränkungen mehr.

Infos dazu unter https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Einreise-nach-Oesterreich.html

In der Schweiz wurden ebenfalls alle Beschränkungen aufgehoben. Mehr erfahren Sie unter https://www.adac.de/news/schweiz-urlaub-corona/