Als Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs-, Unternehmens- und IT-Beratungs- sowie Wirtschaftsprüfungsunternehmen ist Rödl und Partner an 106 eigenen Standorten in 48 Ländern vertreten.

Rechtsanwältin Derya Bandak ist Partnerin bei Rödl & Partner und leitet seit seiner Gründung im Jahr 2013 das Büro in Dubai. Das Büro  befindet sich im Bay Square in der Business Bay, Building 11 im 4. Stock. Die Anmeldung ist  in Office 407.

Heute beschäftigt sie sich für Sie mit einem Thema, das seit Anfang des Jahres 2023 vor allem für die Expats in Dubai von Bedeutung ist – die Aussetzung der Alkoholsteuer.

Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Regierung des Emirats Dubais ihren Einwohnern einen deutlich liberaleren Lebensstil ermöglicht. Nach der Erleichterung der Einreise- und Aufenthaltsregelungen, der Entkriminalisierung des Zusammenlebens verschiedengeschlechtlicher unverheirateter Paare und der Anpassung der Arbeitswoche an den internationalen Standard von Montag bis Freitag, arbeitet die Regierung Dubais nun weiter daran den angesiedelten Einwohnern und Touristen mehr Freiheiten zu bieten und die Stellung Dubais als Mittelpunkt für Tourismus sowie Investitionen im Mittleren Osten zu stärken. Daran sieht man deutlich, welche Rolle dem Tourismus künftig für die wirtschaftliche Entwicklung Dubais zukommen soll.

Ab dem 01.01.2023 setzt die Regierung nun zudem die Alkoholsteuer in Höhe von 30% für ein Jahr bis zum 31.12.23 aus. Die Steuer fiel bisher auf den Verzehr und Verkauf alkoholischer Getränke in lizensierten Betrieben oder Geschäften an. Die Umsatzsteuer von 5 % auf den Kauf und Verzehr alkoholischer Getränke bleibt von der Steuerbefreiung indes unberührt.

Eine mit der Aussetzung der Alkoholsteuer einhergehende Verpflichtung von Geschäften oder Betrieben zur entsprechenden Reduzierung der Preise bleibt bisher jedoch aus, so dass sich im Laufe des Aussetzungszeitraums herausstellen wird, inwieweit diese Reduzierung auch faktisch den Konsumenten zugutekommen wird.

Außerdem wird die Gebühr der Lizenz, die weiterhin zum Kauf von Alkohol vorausgesetzt wird, für den o.g. Zeitraum ausgesetzt, wobei diese Lizenz ohnehin lediglich von Einwohnern des Emirats benötigt wird.

Touristen hingegen wird ein Erwerb von Alkohol bereits ohne entsprechende Lizenz bei bloßer Vorlage des Reisepasses ermöglicht.

Damit verfolgt die Regierung weiter ihre Ziele sich gegenüber anderen Emiraten sowie den Nachbarländern Saudi-Arabien und Qatar zu behaupten und das Tourismusaufkommen fortlaufend zu erhöhen. Außerdem soll dem Anteil an Einwohnern ohne emiratische Staatsangehörigkeit – der  in etwa 90 % beträgt – ein westlicherer Lebensstil mit mehr individuellen Freiheiten ermöglicht werden.

Ob die Aussetzung der Alkoholsteuer dauerhaft erfolgen und wie sich der Erwerb und Konsum von Alkohol in Dubai weiter entwickeln wird, kann zum hiesigen Zeitpunkt nur abgewartet werden.

Sollten Sie Fragen zum o.g. Thema haben oder die Unterstützung des deutschsprachigen Teams benötigen, erreichen Sie die Kanzlei jederzeit telefonisch unter +971 4 2950 020 oder schreiben Sie eine Mail an Derya.Bandak@roedl.com.