Dies ist eine sehr wichtige Information für Deutsche mit Bankbeziehungen in Dubai – steuerstrafrechtliches Ungemach droht wenn der Automatische Informationsaustausch (AIA) kommt – denn ab 2018 tauscht auch Dubai Daten mit Deutschland aus!

 

Dr. Thomas Wülfing

Dr. Thomas Wülfing

 

Diese Problematik wird für Sie beleuchtet von  Dr. Thomas Wülfing Fachanwalt für Steuerrecht und Partner und bei der internationalen Kanzlei Germela an den Standorten in Dubai (GERMELA LOOTAH) und Hamburg (GERMELA WZR) sowie anerkannter Experte im Hinblick auf strafbefreiende, steuerliche Selbstanzeigen. Das Hamburger Steuerrechtsteam, welches von den erfahrenen Rechtsanwälten Björn Henschel und Joachim Greuner geleitet wird, berät seit vielen Jahren deutsche Steuerpflichtige mit Auslandsvermögen und anderweitigen bisher nicht ordnungsgemäß deklarierten Einkünften und hilft diesen bei deren notwendigen Nachdeklarationen, und steht bei diversen Banken in der Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein sowie in Deutschland auf der Empfehlungsliste für deren Kunden.

 

Office Team Dubai

Office Team Dubai

 

Herr M., ein vermögender Unternehmer aus dem norddeutschen Raum, hatte sich über all die Jahre daran gewöhnt: Ein Teil seines Vermögens lag seit Jahren, angelegt in Wertpapiere und Fremdwährungen, bei einer renommierten Schweizer Bank, entzogen der Kenntnis des deutschen Fiskus.

Lange Zeit verschwiegen und ertragsstark von dem ihm vertrauensvoll zugewandten Bankberater betreut, änderte sich dies für Herrn M. auf einmal – seine Bank forcierte im Zuge internationalen Drucks auf den Schweizer Banksektor, einhergehend mit stetiger medialer Berichterstattung und dem Aufkauf von Steuer-CDs durch deutsche Steuerfahndungsbehörden, eine Weißgeldstrategie. Und stellte damit auch Herrn M. vor die Wahl – entweder mache er sich im Wege einer strafbefreienden Selbstanzeige steuerehrlich oder aber die Kundenbeziehung werde ihm gekündigt und ein Scheck ausgestellt. Verärgert durch das Verhalten seiner Schweizer Bank, der er so lange und vertrauensvoll verbunden gewesen war, entschied sich Herr M. jedoch weiter auf Zeit zu spielen – auf Tipp eines Freundes ließ er das Millionen-Vermögen in 2014 kurzfristig mit Hilfe eines Steuerberaters nach Dubai überweisen. Glücklich, vermeintlich weiterhin dem deutschen Fiskus entgangen zu sein, führte er seine Vermögensverwaltung bisher einfach dort fort – und dürfte nun doch gezwungen sein, sich bald seinem Finanzamt in Deutschland zu offenbaren.

Welche Daten werden übermittelt?

Denn auch die Vereinigten Arabischen Emirate sind der multilateralen Vereinbarung von mittlerweile rund 100 OECD-Partnerstaaten weltweit zum Internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) beigetreten. Dubai wird deshalb ab 2017 Daten von Bankkunden zentriert sammeln. Diese werden im Anschluss ab 2018 dann jährlich wiederkehrend nach Deutschland übermittelt.  Unter die damit verbundene Meldepflicht fallen zusammengefasst die folgenden Daten:

Persönliche Informationen über den Bankkunden / Anleger: Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer, zudem bei natürlichen Personen Geburtsdatum und –ort.

Kontoinformationen: Kontonummer, Vermögenswert per 31.12. des relevanten Jahres (also das Saldo), Informationen über eine mögliche Kontoschließung im Jahr der Datenerfassung für die Meldung im Folgejahr (also ab 2017 jede Kontoschließung)

Bei Vermögensanlagekonten zudem: Gesamte Bruttoerträge Zinsen, Dividenden und Fondserträge sowie weitere Einkünfte im Zusammenhang mit dem zu meldenden Konto; gesamte Bruttoerlöse aus Privaten Veräußerungsgeschäften etc. im Zusammenhang mit dem zu meldenden Konto

Nicht nur „verstecktes Auslandsvermögen“ betroffen – auch Expatriates droht vielfach Ärger.

Nicht nur für Fälle wie denjenigen zu Anfang dieses Artikels birgt der Datenaustausch dabei erhebliche einkommensteuerliche Risiken – auch und gerade deutsche Expatriates, die sich berufsbedingt in Dubai aufhalten und dort Inhaber von Bank- und Vermögensanlagekonten sind, werden durch den automatisierten Austausch möglicherweise in den Fokus deutscher Finanzbehörden geraten.

Aufgrund von strikten Regelungen im gültigen Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland kommt es hier gerade nicht auf den tatsächlichen Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen an. Jeder Deutsche, der sich trotz Jobs in den Vereinigten Arabischen Emiraten weiterhin wiederkehrend in Deutschland aufhält oder dort gar einen weiteren Wohnsitz hat, sollte in jedem Fall zeitnah durch Steuerexperten prüfen lassen, ob nicht auch noch eine Steuerpflicht in Deutschland besteht. Eine Begünstigung im Sinne des Abkommens wird danach nur dann gewährt, wenn der deutsche Staatsbürger tatsächlich alle Brücken nach Deutschland abgebrochen hat. Die Voraussetzungen hierfür sind sehr eng gefasst und bedürfen einer umfassenden Würdigung. Es geht dabei nicht nur um die Würdigung von Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern selbstverständlich damit einhergehend auch um in den Emiraten bezogene Gehälter oder bspw. auch Mieteinkünfte. Betroffen sind im Übrigen auch deutsche Unternehmen mit eigenem Standort bzw. einer Niederlassung in den VAE.

Es ist daher allen in den VAE lebenden Deutschen sowie denjenigen mit Vermögen in den VAE zu empfehlen, sich noch in 2017 spezialisierten Rat einzuholen und die eigene steuerliche Situation überprüfen zu lassen. Denn nur so kann der deutsche Steuerpflichtige rechtzeitig Klarheit über seinen steuerlichen Status erhalten und gegebenenfalls vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um einer Entdeckung in 2018 dann noch zuvorzukommen.

Wenn Sie Fragen haben wenden Sie sich an das Team von Germela Lootah in Dubai. Das Office von Germela Lootah befindet sich in der Business Bay in Dubai im Vision Tower im 17. Stock.

Als Deutschsprachige kontaktieren Sie bitte Marcel Trost unter  +971 4 288 8345 oder unter  +971 52 593 9868 bzw. per Email unter dubai@germela.com.