Im Dezember 2015 wurde durch die sechs Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates (GCC-Gulf Cooperation Council) die Einführung einer Mehrwertsteuer beschlossen. Diese soll 2018 in allen GCC-Ländern (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, VAE) gleichzeitig eingeführt werden.

Dazu hier einige Infos für die Leser von Expat Aktuell, die dann regelmäßig ergänzt werden.

 

Ralf Löbker - Deltakap

Ralf Löbker - Deltakap

 

Geeinigt haben sich die Länder zunächst auf gemeinsame Grundsätze die in jedem Staat einzeln durch ein nationales Mehrwertsteuergesetz umgesetzt werden sollen. Hier zeigen sich Parallelen zum Mehrwertsteuersystem innerhalb des europäischen Binnenmarktes, denn auch hier gibt es mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSysRL) eine für alle Mitgliedstaaten gültige EU-Richtlinie, welche aber durch die jeweiligen Umsatzsteuergesetze in nationales Recht umgesetzt werden mussten.

Die wichtigsten Eckdaten für das gemeinschaftliche Mehrwertsteuersystem der GCC-Staaten sind dabei wie folgt:

  • Die Steuer soll zwischen 3-5 Prozent liegen
  • Ausgenommen sind das Gesundheitswesen, der Bildungssektor, soziale Dienstleistungen und 94 definierte Lebensmittel

Als „Verbrauchsteuer“ wird die Mehrwertsteuer auch in den VAE den Endverbraucher durch den Steueraufschlag auf das Nettoentgelt besteuern und die Waren/Dienstleistungen entsprechend verteuern. Die Unternehmen werden wohl wieder „administrativ“ belastet werden um sicherstellen zu können, dass die vom Verbraucher vereinnahmte Steuer ordnungsgemäß an die Finanzbehörden abgeführt wird. Investitionen in IT-Systeme, Ausbildung und nicht zuletzt die erforderlichen Audits belasten die Unternehmen mit entsprechenden Kosten.

Wie die Ausgestaltung der detaillierten Vorschriften, sowie die Umsetzung in nationales Recht erfolgt, wird die Zukunft zeigen und bleibt spannend abzuwarten. Raum für unterschiedliche Interpretationen durch Finanzbehörde und Steuerpflichtiger wird aber auch nach sorgfältiger Ausarbeitung durch die Behörden genug vorhanden sein und vor allem die Praxis mit sich bringen.

 

Ralf Löbker

Ralf Löbker

 

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema oder anderen steuerlichen Themen haben, wenden Sie sich bitte an den Fachmann für internationales Steuerrecht Ralf Löbker unter:

Telefon Deutschland: +49 (0)89 45 22 86 528

Mail: ralf.loebker@deltakap.com

UAE Mobile:  +971 (0)55 381 0885.

Ralf Löbker wird vom 25.01. bis 29.01. wieder in Dubai und RAK sein, um dort seine Mandanten zu beraten.

Eine Terminvereinbarung ist ab sofort möglich!