Ein Thema, das immer wieder Fragen bei den Menschen in den VAE aufwirft ist die Einfuhr und der Konsum von alkoholischen Getränken.

Rechtsanwältin Luisa Rödemer von der Kanzlei Rödl & Partner Dubai  hat sich für Sie heute mit diesem Thema beschäftigt.

Die VAE verfolgen sehr strikte Regelungen zum Alkoholerwerb, -besitz und -genuss. Ziel der weitreichenden Beschränkung des Alkoholkonsums ist es, Prävention und Behandlung von Drogenmissbrauch, einschließlich Alkohol, zu stärken. Verarbeitete Lebensmittel dürfen laut Gesetz keinen Alkohol enthalten und öffentliche Werbung für Alkohol ist untersagt, was sich auch auf das Darstellen von Produktnamen, Marken und Bildern von alkoholischen Getränken bezieht.

Nach dem UAE Federal Law Nr. 3 aus 1987 ist Muslimen der Alkoholkonsum strengstens untersagt. Nicht-Muslime können hingegen eine Alkohollizenz beantragen, um zu Hause und in lizenzierten Bars und Restaurants Alkohol zu trinken. Diese Lizenzen sind nur in dem Emirat gültig, das die Lizenz ausgestellt hat. Die beiden größten Spirituosenhandelsketten des Landes sind „Maritime and Mercantile International (MMI)“, eine Tochtergesellschaft der staatlichen Fluggesellschaft Emirates, sowie „African & Eastern“. African and Eastern betreibt 24 Einzelhandelsgeschäfte in den VAE (16 in Dubai und 8 in Abu Dhabi) und MMI betreibt 13 Filialen in Dubai und den Nördlichen Emiraten. Beide Unternehmen sind berechtigt, an den zugelassenen Standorten Alkohol zu lagern, zu verteilen und zu verkaufen. Der Verkauf von Alkohol an Personen ohne Besitz einer gültigen Lizenz ist strafbar.

Nicht-Muslime haben außerdem die Möglichkeit, Alkohol in einem Emirat zu erwerben, in dem ein Verkauf grundsätzlich erlaubt ist, wie z.B. in Ajman, Um Al Quwain und Ras Al Khaimah.

Allerdings ist der Transport des Alkohols in andere Emirate ohne entsprechende Lizenz gesetzlich untersagt, so dass die Verantwortung rechtlich gesehen beim Erwerbenden selbst liegt. Insbesondere bei einer Fahrt durch Sharjah ist Vorsicht geboten, da dort ein komplettes Alkoholverbot herrscht. Medien berichteten in den vergangenen Jahren von immer mehr kriminellen Banden, welche es insbesondere auf Expats abgesehen haben, die in anderen Emiraten Alkohol erwarben und diesen dann ins Emirat Dubai einführen wollten. Sie wurden absichtlich in einen vermeintlichen Unfall verwickelt und schließlich damit bedroht, dass die Polizei gerufen würde, sollte keine Geldzahlung von mehreren tausend Dirham erfolgen. In solch einem Fall wären Personen ohne Besitz einer gültigen Alkohollizenz dem jeweiligen Landesgesetz ausgeliefert.

Das Mindestalter für den Alkoholkonsum beträgt in der Hauptstadt Abu Dhabi 18 Jahre, eine Verordnung des Tourismusministeriums verbietet es Hotels allerdings, Alkohol an Personen unter 21 Jahren auszuschenken. In Dubai und allen anderen Emiraten, außer Sharjah, liegt das offizielle Alter bei 21 Jahren.

Unabhängig von Alter, Nationalität und Lizenz verbietet Artikel 313 des UAE Federal Law Nr. 3 von 1987 ganz generell den Alkoholgenuss sowie Trunkenheit in der Öffentlichkeit, wozu auch Badestrände zählen. Medienberichten zufolge wurden auch deutsche Staatsangehörige in der Vergangenheit nach diesem Gesetz verhaftet und angeklagt; oft in Fällen, in denen sie der Polizei wegen einer damit zusammenhängenden Straftat oder Angelegenheit, wie beispielsweise ungebührlichem oder respektlosen Verhaltens, aufgefallen waren. In diesen Fällen werden die Alkoholdelikte zusätzlich zu den Hauptdelikten angeklagt.

Die Einfuhr von alkoholischen Getränken in die VAE ist für Ausländer unter folgenden Bedingungen gestattet:

– Wenn ein Mindestalter von 18 Jahren erreicht ist

– Wenn die Menge an alkoholischen Getränken (u.a. Spiritousen, Wein, Bier etc.) von nicht mehr als 4 Litern oder 2 Kartons Bier mit einem Gesamtinhalt von 8,52 Litern (bestehend aus jeweils 24 Dosen, max. 355 ml pro Dose) nicht überschritten wird.

Wenn Sie zur Alkoholproblematik Fragen haben oder die Unterstützung des deutschsprachigen Teams benötigen, können Sie die Kanzlei jederzeit telefonisch unter +971 4 295 00 20 kontaktieren oder schreiben Sie ein Mail an luisa.roedemer@roedl.com.

Die Kanzlei Rödl & Partner Dubai hat ihr Office sehr zentral am Bay Square in Dubai. Sie bietet den Mandanten u.a. Dienstleistungen auf dem Gebiet der Rechtsberatung auf höchstem Niveau und steht Ihnen oder Ihrem Unternehmen sehr gerne im Rahmen aller Rückfragen sowie in der Kommunikation mit Behörden zur Verfügung.