Seit dem 1. Januar gibt es die VAT in den VAE und seitdem sind viele Fragen bezüglich dieser neuen Steuer aufgetaucht.

Ralf Löbker

Ralf Löbker

Steuerexperte Ralf Löbker spricht hier einige Hauptproblemkreise im Folgenden an:

– Registrierung bzw. Beantragung der TRN-Nummer

Die Registrierung erfolgt bekanntlich online auf der Webseite der FTA. Bei der Registrierung kommt es dabei auf einige Besonderheiten an, z.B.

  1. Erfolgt die Registrierung nur „voluntarily“ (freiwillig), so erfordert dies einen Jahresumsatz zwischen AED 187.500 und AED 375.000. Dabei ist hier darauf zu achten, dass am Ende des Formulars bei den voraussichtlichen Umsatzangaben auch diese Umsatzgrößen angegeben werden.

  2. Bei den Angaben der Umsätze vom Vorjahr ist es bei neu gegründeten Unternehmen, die keinen Vorjahresumsatz angeben können, bereits mehrfach vorgekommen, dass keine TRN-Nummer vergeben wurde.

Diese Problematik muss die Behörde in Zukunft sicher nochmals überdenken.

  1. Des Weiteren ist in der Kategorie „Except from VAT-Registration“ ernsthaft zu überlegen, ob hier die Frage mit einem „Ja“ beantwortet werden soll. Denn die Folge davon wäre ebenfalls die Nichtvergabe einer TRN-Nummer. Außerdem ist bei einer „exception“ dann auch der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

  2. Dadurch hat man aber gleichzeitig nicht die Berechtigung zum Vorsteuerabzug bzw. zur Erstattung der Vorsteuer.

– Wie muss eine korrekte VAT-Rechnung (Tax Invoice) aussehen?

Das Umsatzsteuergesetz bzw. die Executive Regulations enthalten klare Vorgabenüber die Bestandteile einer Rechnung.

Siehe dazu angehängte PDF! (Siehe Unten)

– Übergangsvorschriften

Artikel 80 des VAT Codes regelt die Übergangsvorschrift für die Behandlung der Umsatzsteuer. Wurden z.B. bereits im Vorjahr Rechnungen gestellt, die noch den Leistungszeitraum 2018 beinhalten ist nach der Übergangsvorschrift die Umsatzsteuer für den Leistungszeitraum 2018 nachzuberechnen.

Die tägliche Praxis bringt immer neue spannende Herausforderungen in der Anwendung wie auch Interpretation des Umsatzsteuergesetzes.

Aus diesem Grund veranstaltet Germela Lootah zusammen mit Deltakap Anfang Februar ein „ VAT- Questions & Answers – Breakfast“.

Die Teilnehmer können dabei im Vorfeld Ihre Fragen einsenden, die dann während der Veranstaltung beantwortet werden.

Genauere Infos erhalten Sie in Kürze hier auf Expat Aktuell.

Ralf Löbker in Dubai

Ralf Löbker in Dubai

Wenn Sie Fragen zur VAT, zu steuerlichen Themen oder verwandten Problemkreisen haben, ist der Steuerexperte Ralf Löbker – DELTAKAP – für Sie der Ansprechpartner unter Telefon in Deutschland: +49 (0)89 45 22 86 528 bzw. per Mail an ralf.loebker@deltakap.com oder unter VAE-Mobile: +971 (0)55 381 0885.

Ralf Löbker kommt ganz regelmäßig in die VAE – sowohl nach Dubai wie auch nach RAK – und steht Ihnen dann nach Terminvereinbarung zu Gesprächen und Beratungen gerne zur Verfügung!

Seine Besuchstermine finden Sie immer auf dem Kalender von Expat Aktuell unter TERMINE.

Tax Invoice

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