Rechtsanwältin Derya Bandak von der Kanzlei Rödl & Partner Dubai berichtet heute über ein Thema, das für viele gerade in diesen schwierigen Zeiten sehr interessant ist – über Lizenz und Visum bei einer freiberuflichen Tätigkeit in Dubai.

Neben den zahlreichen internationalen Unternehmen haben vor allem die freiberuflichen Tätigkeiten in den VAE in den letzten Jahren wesentlich an Bedeutung gewonnen. Aufgrund der einzigartigen Geschäftsbedingungen, der überragenden Infrastruktur und der steuerlichen Vorteile hat sich seit Jahren eine Vielzahl von internationalen Unternehmen in den VAE etabliert. Solche Unternehmen sind bei ihrem Wachstum jedoch wiederum auch auf Freelancer angewiesen, die im Gegensatz zu dauerhaft Beschäftigten eine flexiblere und kostengünstigere Alternative bieten. Zudem wächst vor allem innerhalb der jüngeren Bevölkerung das Streben nach Unabhängigkeit, flexiblen Arbeitszeiten und nach einer Arbeitsmöglichkeit ohne Vorgesetzten.
Nicht nur aus diesen Gründen bieten die VAE neben der eigenen Unternehmensgründung eine weitere durchaus attraktive Möglichkeit der Arbeitsaufnahme in den VAE als Alternative zur eigenen Unternehmensgründung. Die unklare Rechtslage im Hinblick auf die rechtliche Situation bei der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis wurde durch die Einführung der Lizenz für Freiberufler mittlerweile beseitigt. Diese Genehmigung ermöglicht es Freiberuflern in den Fachbereichen Medien, Technologie und Bildung ihre Dienstleistungen auf Beratungsbasis anzubieten und zudem eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Dabei sind Freiberufler regelmäßig nur vorübergehend in einem bestimmten Unternehmen beschäftigt, was eine größere Flexibilität für beide Vertragsparteien mit sich bringt.
Eine solche Lizenz kann in Dubai in den Freihandelszonen der Dubai Media City (DMC), dem Dubai Knowledge Park (DKP) und der Dubai Internet City (DIC), also entsprechend den Fachbereichen Medien, Bildung und Technologie bei der TECOM Group beantragt werden. Das Antragsformular kann hierzu online ausgefüllt und samt den notwendigen Dokumenten wie Lebenslauf oder auch die Kopie des Passes eingereicht werden. Der Antragsteller erhält die Lizenz dann normalerweise 10 bis 15 Tage nach Genehmigung des Antrags.
Die Kosten für die Lizenz variieren je nach Freihandelszone, sind jedoch zweifelsohne deutlich geringer wie bei einer Unternehmensgründung. Dabei wird die Lizenz jeweils für ein Jahr ausgestellt und muss in diesen Zeitabständen auch wieder verlängert werden.
Zwar sind Freiberufler mehrwertsteuerpflichtig und gegebenenfalls zur Registrierung verpflichtet, dennoch ergeben sich für sie zahlreiche Vorteile. So sind diese nicht an einen festen Arbeitsplatz gebunden, sondern können je nach Absprache mit ihrem Auftraggeber in dessen Räumlichkeiten oder an anderen möglichen Orten arbeiten. Zudem bieten viele Freihandelszonen den Freiberuflern Flexi-Desks oder auch die Möglichkeit zur Nutzung von Konferenz- oder Büroräumen an.
Ist dem Inhaber einer Lizenz für Freiberufler die Beschäftigung von eigenen Angestellten zwar nicht gestattet, so kann er die Lizenz hierzu jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ohne weiteres in eine Gewerbeberechtigung umzuwandeln und als reguläres Unternehmen mit Angestellten agieren. Insgesamt sind daher bei einer freiberuflichen Tätigkeit die ohnehin anfallenden Fixkosten, vor allem zu Beginn der Tätigkeit sehr überschaubar, was im Gegensatz zu einer Unternehmensgründung den Einstieg in den jeweiligen Fachbereich enorm erleichtert und die wirtschaftlichen Risiken minimiert.
Der Erhalt einer solchen Lizenz ist dabei auch Voraussetzung für das zwingend notwendige Arbeitsvisum. Dieses zunächst für drei Jahre gültige Visum kann nach Erhalt der Freiberufler-Lizenz bei der Dubai Development Authority (DDA) beantragt werden. Gleichzeitig besteht durch dieses Visum ebenso die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige zu beantragen.
Ist der freiberuflich Tätige dagegen bereits im Besitz eines Visums, beispielsweise als Arbeitnehmer eines Unternehmens oder als Ehegatte eines solchen, so braucht er vor Beantragung der Lizenz eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweiligen Sponsors.

Wenn Sie weitere Informationen über die freiberufliche Tätigkeit in Dubai brauchen, können Sie selbstverständlich die erfahrenen Anwälte der Kanzlei Rödl & Partner am Bay Square kontaktieren, die Sie gerne unterstützen.
Wenden Sie sich auch jederzeit an das deutschsprachige Team der Kanzlei Rödl & Partner unter +971 4 295 0020 wenn Sie Hilfe bei anderen rechtlichen Problemen benötigen oder schreiben Sie ein Mail an derya.bandak@roedl.com.