Omar Sami ist deutschsprachiger Attorney at German Law, Legal & Tax Consultant  sowie Managing Partner bei TME Legal Services – einem One-Stop-Solution-Provider für alles was Sie für Ihr Business im Mittleren Osten brauchen.

Am 22.02.2024 hat die Federal Tax Authority den Beschluss Nr. 3 von 2024 über die Fristen für die Registrierung von Steuerpflichtigen für Zwecke der VAE-Körperschaftsteuer erlassen. Der Beschluss trat ab dem 01.03.2024 in Kraft. Der Beschluss legt die Fristen fest, innerhalb derer alle steuerpflichtigen Personen, unabhängig davon, ob sie ansässig sind oder nicht, einen Antrag auf Registrierung für die Körperschaftssteuer stellen müssen. Die Nichteinhaltung der in der Entscheidung genannten Fristen wird mit einer Strafe von 10.000,00 AED geahndet.

Für die Steuerpflichtigen (juristische und natürliche Personen) gelten folgende Fristen:

  1. Ansässige juristische Personen, die vor dem 01.03.2024 mit einem Gewerbeschein gegründet wurden, müssen sich ab dem Datum des Gewerbescheins registrieren lassen.
  2. Ansässige juristische Personen, die am oder nach dem 01.03.2024 gegründet wurden, müssen sich innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Gründung registrieren lassen.
  3. Juristische Personen, die in einer ausländischen Jurisdiktion gegründet wurden und in den VAE effektiv geführt und kontrolliert werden, müssen sich innerhalb von 3 Monaten nach Ende des für die Person geltenden Geschäftsjahres registrieren lassen.
  4. Wenn eine gebietsansässige natürliche Person im Kalenderjahr 2024 oder in den Folgejahren eine Geschäftstätigkeit von mehr als 1 Million AED ausübt, muss sie sich bis zum 31.03. des Folgejahres registrieren lassen.
  5. Eine gebietsfremde natürliche Person, die im Kalenderjahr 2024 oder in den Folgejahren eine Geschäftstätigkeit von mehr als 1 Mio. AED ausübt, muss sich innerhalb von 3 Monaten nach Erfüllung der Voraussetzungen für die Steuerpflicht registrieren lassen.
  6. Eine nicht ansässige juristische Person muss sich vor dem 01.03.2024 wie folgt registrieren lassen:

– Im Falle einer Betriebsstätte: 9 Monate ab dem Datum des Bestehens der Betriebsstätte

– Im Falle eines Nexus: 3 Monate ab dem Datum dieses Beschlusses (01.03.2024)

  1. Eine nicht ansässige juristische Person muss sich am oder nach dem 01.03.2024 wie folgt anmelden:

– Im Falle einer PE: 6 Monate ab dem Datum des Bestehens der PE

– Im Falle eines Nexus: 3 Monate ab dem Datum der Herstellung des Nexus

Wenn Sie Fragen zu wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerrechtlichen Themen haben, wenden Sie sich bitte an Omar Sami unter +971 52 567 7545 oder schreiben Sie ihm ein Mail an omar@TME-Services.com.