Aufgrund der Grundsteuerreform besteht bei Immobilienbesitz Handlungsbedarf im Jahr 2022

Am 01.01.2025 tritt die neue Regelung zur Grundsteuer in Kraft und wirft Ihre Schatten voraus, denn die Reform macht eine Neubewertung aller Grundstücke bereits auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 notwendig.

Was ändert sich durch die Grundsteuerreform?

Nachdem die Feststellung der Grundsteuer nach dem sog. Einheitswert für verfassungswidrig erklärt wurde soll die Reform nun wieder eine stärkere Orientierung der Besteuerung an dem tatsächlichen Wert der Immobilie gewährleisten. Folgende Werte sollen somit in die Bewertung einfließen:

– Grundstücksfläche

– Immobilienart

– Alter des Gebäudes

– Bodenrichtwert

– Nettokaltmiete

– Mietniveaustufe der Gemeinde

Außerdem wird neu die sog. „Grundsteuer C“ für baureife aber ungenutzte Grundstücke in Ballungsgebieten eingeführt.

Die Neubewertung erfolgt dabei im Rahmen einer sog. Feststellungserklärung. Hier sind detaillierte Angaben zum Grundstück und Gebäude erforderlich.

Die Feststellungserklärung selbst ist dann im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 elektronisch zu übermitteln. Die gemachten Angaben und Werte dienen dann zur Festsetzung der gemeindlichen Hebesätze und werden ab 2025 für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen.

Außerdem ist nun alle 7 Jahre –  oder wenn sich die Verhältnisse des Grundstücks ändern – eine neue Feststellungserklärung abzugeben.

Sie haben Fragen zur Grundsteuerreform oder benötigen Unterstützung bei der Erklärung?

Die DELTAKAP Kanzleigruppe hilft Ihnen gern – auch hier vor Ort in den VAE.

Nutzen Sie auf der Website von DELTAKAP unter https://www.deltakap.com/ die Möglichkeit zur Online-Terminbuchung oder rufen Sie in den Emiraten unter  +971 7 208 1177 an bzw.in Deutschland unter +49 89 4522 865 27 oder schreiben Sie ein Mail an den Ansprechpartner Ralf Löbker unter Ralf.Loebker@deltakap.com.

Das Team der Deltakap Kanzleigruppe freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.