Ab dem 1. August 2021 um 0:00 Uhr tritt in Deutschland eine geänderte Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft!

Auf der einen Seite werden  die Einreiseregeln nach Deutschland vereinfacht, indem die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt. Es gelten künftig nur noch zwei Kategorien: Die bisherigen Hochinzidenzgebiete werden zu Hochrisikogebieten. Als Virusvariantengebiete gelten weiterhin Länder und Regionen, in denen besonders gefährliche Virusvarianten nachgewiesen sind. Das sind insbesondere solche Varianten, gegen die in Deutschland  eingesetzte Impfstoffe keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz bieten.

Allerdings müssen ab 1. August 2021 alle Personen ab 12 Jahren bei ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen aktuellen Testnachweis vorlegen, es sei denn, sie sind geimpft oder genesen. Die Pflicht, einen Nachweis für eins der 3 G (geimpft, genesen oder getestet) vorzulegen, ist Teil der neuen Einreiseverordnung, die vom Kabinett beschlossen worden ist.

Bisher galt die Testpflicht schon für die Einreise mit dem Flugzeug aus jedem anderen Land. Ab Sonntag 01.08. gilt sie auch für Reisen mit der Bahn, im Bus, auf dem Schiff und im Individualverkehr.

Alles Infos darüber finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-neue-einreisevo.html

Eine Übersicht über Hochrisikogebiete (bisher Hochinzidenzgebiete) und weiterhin über Virusvariantengebiete finden Sie hier unter

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Bitte informieren Sie sich vor jeder Reise über die neuesten Bestimmungen und bleiben Sie gesund!