Anmelde-, Test-, Nachweis- und Quarantäne-Pflichten: Künftig wird eine Verordnung alle Fragen klären, die während der Fortdauer der Pandemie für die Einreise nach Deutschland wichtig sind. Diese Einreiseverordnung hat das Kabinett vor kurzem beschlossen.

Wegen aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse enthält die Coronavirus-Einreiseverordnung auch Neuerungen wie Erleichterungen und Ausnahmen für Genesene und Geimpfte.

Diese Einreiseverordnung führt die verschiedenen Elemente beim Thema Einreise nun bundeseinheitlich und umfassend zusammen. Sie regelt die Anmelde-, Test- und Nachweispflichten, wie sie bisher in der Corona-Virus-Einreiseverordnung zu finden sind, und dazu auch die Quarantäneregelungen nach Einreise, die bisher in der Zuständigkeit der Länder lagen. Auch das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten wurde in die Verordnung integriert.

Alles Wissenswerte über diese Verordnung finden Sie unter

http://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/coronavirus-einreiseverordnung-1913466

Die Corona-Virus-Einreiseverordnung trat am 13. Mai 2021 in Kraft. Auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts unter

http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html;jsessionid=8A1C941B1C263AD7A62020EA8E5F416E.internet111?nn=2444038

können Sie finden, welche Gebiete und Länder als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete eingestuft sind. Diese Liste wird permanent aktualisiert.

Bitte informieren Sie sich, bevor Sie eine Reise nach Deutschland antreten!