Sebastian Luermann ist Attorney at Law/Legal Consultant bei Rödl & Partner im Office Dubai.

Er unterstützt und berät Mandanten vor allem bei arbeitsrechtlichen Problemen innerhalb der GCC-Region mit Spezialisierung auf die VAE und KSA.

Heute beschäftigt sich Sebastian Luermann mit den neuen Visaregelungen, was für viele Leser von Expat Aktuell sehr interessant ist.

Das Kabinett der VAE  hat am 18. April 2022 neue Regelungen zu den Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen verabschiedet. Diese stellen dabei die Durchführungsverordnung zum Aufenthaltsgesetz (Federal Decree-Law on Entry and Residence of Foreigners) dar und zielen darauf ab, globale Talente und qualifizierte Arbeitskräfte aus aller Welt anzuziehen und die Wettbewerbsfähigkeit der VAE in den Bereichen Tourismus, Wirtschaft und Bildung zu stärken. Die Regelungen treten im September dieses Jahres in Kraft.

Golden Residence

Der Kreis der Begünstigten für das Golden Visa wurde insofern nun stark erweitert. Die 10jährige Aufenthaltsgenehmigung kann nun bestimmten Investoren, Unternehmern, Wissenschaftlern und Fachleuten, herausragenden Studenten und Hochschulabsolventen sowie humanitären Pionieren mit außergewöhnlichem Einsatz in Krisen wie der Covid-19-Pandemie, gewährt werden. Es besteht dabei keine Beschränkung einer maximalen Aufenthaltsdauer außerhalb der VAE mehr, die einen Verlust des Visums nach sich ziehen würde. Zudem kann der Inhaber der Golden Residence eine Aufenthaltsgenehmigung für seine Familienangehörigen, d.h. Ehegatte und Kinder unabhängig von ihrem Alter erlangen sowie Hausangestellte in unbegrenzter Zahl sponsern. Familienangehörige dürfen nach dem Tod des Golden Residence Inhabers bis zum Ablauf der Dauer ihrer Aufenthaltsgenehmigung in den VAE bleiben. Ein Sponsor oder Arbeitgeber ist für den Erhalt der Golden Residence nicht erforderlich. Während des Genehmigungsprozesses wird ein Einreisevisum mit einer Gültigkeit von 6 Monaten und mehrfacher Einreise erteilt.

Green Residence

Die Durchführungsverordnung enthält zudem neue Arten von Aufenthaltsgenehmigungen wie die Green Residence, um Talenten, Fachkräften, Freiberuflern, Investoren und Unternehmern einen dauerhaften Verbleib in den VAE zu erleichtern. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre. Ein Sponsor oder Arbeitgeber ist nicht mehr erforderlich. Auch wird die Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen für Verwandte ersten Grades erleichtert. Kinder können nun bis zum Alter von 25 Jahren gesponsert werden, für unverheiratete Töchter und behinderte Kinder gibt es keine Altersbeschränkung. Die Aufenthaltsgenehmigung Familienangehöriger hat dieselbe Dauer wie die des Green Residence Inhabers.

Weiterhin beschreibt die Durchführungsverordnung eine Vielzahl von neuen Visatypen für unterschiedliche Besuchszwecke. Diese Visa werden unabhängig von einem Sponsor oder Host angeboten. Dies gilt für das Einreisevisum zur Arbeitssuche, das Business-Einreisevisum, das Touristenvisum und die Einreisegenehmigung zum Besuch von Verwandten oder Freunden. Alle Einreisevisa sind für die einmalige oder mehrfache Einreise erhältlich und können für einen ähnlichen Zeitraum verlängert werden. Ab dem Ausstellungsdatum sind sie 60 Tage lang gültig. Änderungen bezüglich des 90tägigen Visums bei der Ankunft („Visa on Arrival“) für deutsche Staatsangehörige sind nicht vorgesehen.

Einreisevisum zur Arbeitssuche

Erstmal soll auch ein Visum zur Arbeitssuche eingeführt werden, um insbesondere Talente und Fachkräfte anzulocken, um die im Land verfügbaren Arbeitsmöglichkeiten zu erkunden. Die Antragsteller müssen mindestens über einen Bachelor- oder gleichwertigen Abschluss verfügen und vom Ministerium für Human Resources in die erste, zweite oder dritte Qualifikationsstufe eingestuft werden.

Touristenvisum

Zusätzlich zum regulären Touristenvisum wurde nun auch ein fünfjähriges Touristenvisum für mehrere Einreisen eingeführt. Es erlaubt der Person, sich bis zu 90 Tage ununterbrochen im Land aufzuhalten, und es kann für einen ähnlichen Zeitraum verlängert werden vorausgesetzt, dass die gesamte Aufenthaltsdauer 180 Tage in einem Jahr nicht überschreitet.

Zudem wird es nun eine Einreisegenehmigung für befristete Arbeitsaufenthalte sowie für Studien- und Ausbildungszwecke geben. Unter letzteres fallen auch Praktika. In beiden Fällen ist jedoch weiterhin ein Sponsor erforderlich.

Inhaltlich werden die detaillierten Voraussetzungen der jeweiligen Visa durch die Ausführungen innerhalb der Durchführungsverordnung noch konkretisiert werden, wobei insbesondere das Zusammenspiel und die Auswirkungen auf das eng verknüpfte Arbeitsrecht abzuwarten bleiben.

Wenn Sie Fragen zu diesem Themengebiet oder anderen rechtlichen Themen haben wenden Sie sich bitte an Sebastian Luermann.

 

Das Büro von Rödl & Partner befindet sich im Bay Square in der Business Bay, Building 11 im 4. Stock. Die Anmeldung befindet sich in Office 407.

Sie erreichen Sebastian Luermann unter Telefon +971 4 295 00-20 oder unter Mobile +971 50 487 9500 bzw. über Email an sebastian.luermann@roedl.com.