Das Bundesgesundheitsministerium hat am 17.06. alle Reisenden nach Deutschland über die neuen Regularien informiert, die einzuhalten sind, vor allem wenn man aus einem Risiko-Gebiet einreist. Bitte beachten Sie, dass die VAE laut der unten als Link angegebenen Liste zu den Risikogebieten gehören.

Sehr geehrte Reisende,

bitte beachten Sie folgende Einschränkungen für Ihre Einreise nach Deutschland:

  1. Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind derzeit auf Grundlage landesrechtlicher Bestimmungen nach §§ 32 Satz 1, 30 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sowie sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten(sog. Absonderung).
  2. Ein Risikogebiet nach Ziffer 1 ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Eine fortlaufend aktualisierte Liste der Risikogebiete wird durch das Robert Koch-Institut unter folgendem Link veröffentlicht: http://www.rki.de/covid-19-risikogebiete.
  3. Personen nach Ziffer 1 sind außerdem verpflichtet, unverzüglich die für Ihren Wohnsitz/Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland zuständige Behörde (in der Regel das lokale Gesundheitsamt) zu kontaktieren und auf ihre Einreise hinzuweisen. Die lokal zuständige Gesundheitsbehörde überwacht die Einhaltung dieser Absonderung.

Ihr zuständiges Gesundheitsamt finden Sie im Internet unter http://tools.rki.de/plztool/.

  1. Von diesen Regelungen sind nur Personen ausgenommen, die einer landesrechtlichen Ausnahme unterliegen und die keine Krankheitssymptome für COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts aufweisen. Unter anderem haben die Länder Ausnahmen für Personen vorgesehen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, oder die durch ein ärztliches Zeugnis belegen können, dass sie innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise negativ auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unter http://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlichten Staat durchgeführt wurde.

Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für Ihre Gesundheit

Ihr

Bundesministerium für Gesundheit

Bitte informieren Sie sich genau, bevor Sie ausreisen, damit Sie keine böse Überraschung erleben!