Rechtsanwältin Luisa Rödemer von der Kanzlei Rödl & Partner Dubai berichtet heute über eine Arbeitsmöglichkeit mit Visum, die vor kurzem erst vom Emirat Dubai geschaffen wurde.

Das Emirat Dubai hat im Oktober 2020 ein neues Visum ins Leben gerufen, welches ausländischen Fachkräften ermöglicht in Dubai zu leben und gleichzeitig den Job im jeweiligen Heimatland nachzugehen. Das neue Visum bietet Arbeitnehmern und deren Familien die Möglichkeit, sich für jeweils ein Jahr an einem der führenden Tourismus- und Geschäftsziele der Welt niederzulassen. Das Besondere hierbei ist, dass Visainhaber damit auch berechtigt sind, ein Bankkonto zu eröffnen und Kinder in örtlichen Schulen anzumelden. Dies war bisher nur Residents vorbehalten. Auch das Mieten von Unterkünften ist problemlos möglich. Im Übrigen verhängen die VAE allgemein keine Einkommenssteuer für Einzelpersonen, auch nicht für Remote Workers.

Das Emirat Dubai zielt mit dem neuen Visum darauf ab, mehr Spitzentalente zu gewinnen, die in das Emirat kommen und die vielleicht auch nach Ablauf des Remote Working Visums vorhaben dort weiterhin zu leben und zu arbeiten.

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie kommt diese Möglichkeit zum richtigen Zeitpunkt. Die globale Pandemie hat die Wirtschaftswelt stark verändert. Zahlreiche internationale Unternehmen auf der ganzen Welt haben die interne Digitalisierung beschleunigt und somit die Notwendigkeit vor Ort zu sein drastisch verringert.

Etwaige andere Länder, wie zum Beispiel Mauritius, Estland oder Island haben ebenfalls derartige Visa-Programme geschaffen, um während der Pandemie attraktive und ausländische Arbeitskräfte anzuziehen.

Das Remote Working Visum kostet knapp 240 Euro und ist für alle Nationen zugänglich, sofern alle folgenden Kriterien erfüllt werden:

  • Reisepass mit mindestens 6 Monate verbleibender Gültigkeit
  • Krankenversicherung mit Gültigkeit in den VAE
  • Beschäftigungsnachweis des derzeitigen Arbeitgebers mit mindestens einjähriger verbleibender Vertragslaufzeit
  • Mindestgehalt von 5.000 US-Dollar (ca. 4230€) pro Monat
  • Gehaltsabrechnung und Kontoauszüge der letzten drei Monate

Das Visum gilt nicht für Personen mit einem Aufenthaltsvisum oder für Personen, deren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung bereits in Bearbeitung ist. Die mehrfache Aus- und Einreise ist möglich, allerdings darf ein Aufenthalt außerhalb der VAE nicht länger als 6 Monate sein, sonst wird das Visum automatisch annulliert. Da dieses Visum nur für ein Jahr gültig ist, muss nach Ablauf ein erneuter Antrag gemäß dem Standardantragsverfahren gestellt werden.

Die Möglichkeit zum Sponsoring weiterer Familienmitglieder und/oder Freunden ist dabei noch nicht abschließend geklärt.

Wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben oder die Unterstützung der Kanzlei Rödl & Partner bei anderen rechtlichen Fragen oder Problemen benötigen, kontaktieren Sie bitte das deutschsprachige Team jederzeit telefonisch unter +971 4 295 0020 oder schreiben Sie ein Mail an luisa.roedemer@roedl.com.