Luna Yusuf von der Kanzlei Rödl & Partner Dubai beschäftigt  sich heute für Sie mit einem Thema, das für alle Expats in den Emiraten von Bedeutung ist.

Viele Menschen hier machen sich Gedanken darüber, wie man sein Vermögen und seine Familie in den VAE absichert und wie man hier ein Testament macht.

Die Covid-19 Pandemie hat uns alle an unsere Grenzen gebracht und war ein Weckruf. Es wurde uns vor Augen geführt, wie unberechenbar das Leben ist. Aus diesem Grunde sollten wir das Leben genießen, das Unverhoffte erwarten und uns dementsprechend absichern. Covid-19 ist eine Erinnerung an die Zerbrechlichkeit und Unvorhersehbarkeit des Lebens.

Die Altersvorsorge und/oder auch die Vorsorge für die Lieben bzw. Hinterlassenen ist ein Thema, mit welchem wir uns nicht alltäglich beschäftigen. Es ist jedoch unerlässlich genau diese Themen mit großer Vorsicht und Vorsorge zu behandeln, um zukünftige Risiken möglichst zu minimieren.

 Unsere berufliche Erfahrung als Rechtsanwälte und Steuerberater in den VAE haben uns über die letzten 9 Jahre folgende Erkenntnisse gelehrt:

Für Auswanderer, welche offiziell außerhalb ihres Heimatlandes residieren, kommen viele Fragen und Unklarheiten auf. Dies gilt insbesondere für Expats, welche in Ländern residieren, in denen weitreichend andere Regelungen gelten als die im Heimatland bekannt sind.

Deutsche und viele andere europäische Staatsangehörige, welche in den VAE und anderen Golfländern residieren sind diesbezüglich betroffen.

Oftmals sind viele Auswanderer in völliger Unkenntnis der Tatsache, dass das Fehlen eines gültigen Testaments bei Todesfällen in den VAE und anderen Golfländern die Anwendung des Scharia-Erbrechts zur Folge hat.

Die Scharia ist ein Lebenskodex bzw. die Rechtslehre, welche aus dem Koran und den verschiedenen Sunna (Verhaltensweisen des Propheten Muhammed SAW) abgeleitet werden und sie leitet Muslimen einen Lebensweg, welcher sich im Einklang des islamischen Glaubens befindet.

Problemtisch wird es jedoch für Nicht-Muslime, denen das Scharia-Recht fremd ist. Besonders die Regelung bezüglich der Vormundschaft und des Sorgerechts für minderjährige Kinder bei Ableben des biologischen Vaters ist für viele Eltern beunruhigend.

Die Golfländer sind muslimische Länder, in denen die Scharia rechtmäßig angewendet wird. In den vergangenen Jahren wurden insbesondere die VAE zu einem ‚Melting Pot‘ verschiedener Kulturen und Religionen.

Die emiratische Regierung hat sich dem angepasst und unter anderem bezüglich des Erbrechts einen so genannten ‚Last Will‘ eingeführt.

Dieser soll Auswanderern mehr Transparenz sowie Sicherheit verschaffen, Investitionen fördern und Probleme vor den Gerichten der VAE verhindern.

Diese Dienstleistung ermöglicht Nicht-Muslimen eine größere Wahlmöglichkeit bei der Verteilung ihres Vermögens oder der Bestimmung der Unternehmensnachfolge sowie bei der Ernennung von Vormündern für ihre minderjährigen Kinder.

Nicht muslimische Auswanderer können mittlerweile individuelle Bestimmungen oder Bestimmungen ihres Heimatlandes vereinbaren.

Ein Testament ist der einfachste und sicherste Weg für Auswanderer, die Regelung des Vermögens, der Erbfolge und Sorge der Familie nach Ableben des Familienoberhaupts zu regeln und sicher zu stellen.

In Anbetracht dessen raten wir dringend, einen soliden Nachlassplan aufzustellen, um den Verbliebenen Schwierigkeiten und Unklarheiten möglichst zu ersparen.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

Die Erstellung eines Testaments kann nicht auf eine Einheitsgröße reduziert werden, sondern muss auf die individuellen Bedürfnisse eines jeden Menschen zugeschnitten sein. Allzu oft werden falsch oder unzureichend aufgesetzte Testamente für ungültig oder gar unwirksam befunden.

Dies kann wiederum dazu führen, dass die wahren Absichten des Erblassers nicht genau wiedergegeben werden und in der Konsequenz abweichende Regelungen Anwendung finden.

Die vorsorgliche und detaillierte Erstellung eines Testaments in den VAE gibt Ihnen die Gewissheit, Ihr Vermögen in Ihrem Sinne zu verteilen und die Pflege ihrer Kinder nach ihren Wünschen vertrauensvoll sicherzustellen.

Das unter anderem auch deutschsprachige Team von Rödl & Partner steht Ihnen bei Testaments- und Nachlassfragen gerne zur Verfügung und begleitet Sie bei Ihrem Vorhaben ein Testament in den VAE aufzusetzen und klärt Sie über die wesentlichen Punkte zur Ausarbeitung eines rechtsgültigen Testaments auf.

Bitte kontaktieren Sie die Mitarbeiter der Kanzlei Rödl & Partner am Bay Square, Building 11, 4. Stock, Office 404 unter +971 4 295 0020.

Wenn Sie Hilfe bei rechtlichen Problemen, Visa-Angelegenheiten etc. benötigen schreiben Sie bitte ein Mail an derya.bandak@roedl.com oder an luna.yusuf@roedl.com.