Das Dubai International Financial Center (DIFC) hat ein Testamentsregister ins Leben gerufen, das nicht-muslimischen Expats eine einfache und effektive Möglichkeit bietet, ihren Nachlass im Emirat Dubai nach ihren Willen zu regeln und zu übertragen.

Auf diesem Wege lässt sich die Verteilung des Nachlasses nach den Regeln der Scharia vermeiden, welche die Gerichte der Vereinigten Arabischen Emirate anwenden, sofern kein gültiges, d.h. beim DIFC registriertes Testament hinterlassen wurde.

Die Scharia sieht vor, dass die Verteilung des Erbes auf eine Art und Weise geregelt wird, die einige mögliche Fallstricke bereithält. Unter anderem sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Gemeinsames Eigentum wird so lange eingefroren, bis ein Gericht die endgültige Erbregelung bestätigt hat. Eine Übertragung des Eigentums an den vermeintlichen Erben ist ohne richterliche Bestätigung nicht möglich.
  2. Die Witwe des Verstorbenen hat lediglich einen Anspruch auf einen Anteil in Höhe eines Achtels des Nachlasses, während der Witwer einer Verstorbenen für einen Erbanteil in Höhe eines Viertels des Erbes qualifiziert ist. Der Rest des Erbes soll unter Familienmitgliedern aufgeteilt werden. Auch hier gilt, dass männlichen Nachkommen ein größerer Erbanteil zusteht als weiblichen Nachkommen.
  3. Die Bankkonten der Verstorbenen werden eingefroren, bis jegliche Verbindlichkeiten ausgeglichen worden sind. Dies kann zu zahlreichen Komplikationen führen, z.B. in Situationen, in denen Erben/ Familienmitglieder auf eine zeitnahe Auszahlung des Erbes angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Auszahlung des Erbes könnte sich aufgrund dieser Klausel um eine unbestimmte Zeit verzögern.
  4. Die Sonderregeln der lokalen Erbschaftgesetzgebung werden auch auf Unternehmensanteile angewandt, was immense Folgen für das Unternehmen selbst und dessen Geschäftsbetrieb haben kann.

In den VAE lebenden nicht-muslimischen Expats mit Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Autos, Bankkonten und anderen sich in Dubai befindlichen Vermögenswerten kann daher aufgrund der nachteiligen Folgen einer Behandlung der Erbschaft nach den Regeln der Scharia nur dazu geraten werden, das neuartige Angebot der Registrierung eines Testaments beim DIFC zu nutzen, um sicherzustellen, dass das Vermögen nach dem Willen des Erblassers übertragen wird.

 

Marcel Trost

Marcel Trost

 

Der Rat eines Rechtsanwalts bei der Erstellung des Testaments sollte jedoch in jedem Fall herangezogen werden, was auch die Registrierungsstelle beim DIFC dringend empfiehlt.

GERMELA LOOTAH berät Sie bei der Erstellung Ihres Testaments und begleitet Sie bei der Registrierung beim DIFC.

 

Office Team

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Das  Team von Germela Lootah finden Sie im Office in Dubai in der Business Bay im Vision Tower im 17. Stock.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Marcel Trost unter  +971 4 288 8345 oder unter  +971 52 593 9868 bzw. per Email unter dubai@germela.com oder unter marcel.trost@germela.com.