Rödl und Partner ist eine Rechtsanwaltskanzlei sowie auch ein Steuerberatungs-, Unternehmens- und IT-Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit einem Büro in Dubai. Das Unternehmen besitzt 106 eigene Standorte in 48 Ländern vertreten.

Omar Sami ist deutschsprachiger Rechtsanwalt bei Rödl & Partner – mit dem Schwerpunkt Steuerrecht. In diesem Bereich wird er unterstützt von Luna Yusuf, die sich bereits seit Anfang ihres Bachelor Studiums in Köln für die Steuerwelt begeistert hat.

Heute beschäftigt sich Luna für Sie mit der neuen Körperschaftssteuer.

Die neue Körperschaftsteuer (im Folgenden „CIT) in den VAE gilt für Unternehmen, deren Wirtschaftsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, ab dem 01.06.2023. Ihr steuerlicher Veranlagungszeitraum ist damit vom 01.06.2023 bis zum 31.05.2024.

Entspricht das Wirtschaftsjahr hingegen dem Kalenderjahr ist der erste steuerliche Veranlagungszeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024.

Die in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum realisierten Netto-Gewinne sind zum Ende des Wirtschaftsjahres im Rahmen der jährlichen Steuererklärung zu deklarieren.

Dabei ist essenziell, dass die Buchhaltungssysteme bis zum Beginn des jeweiligen steuerlichen Veranlagungszeitraums entsprechend vorbereitet sind, um die erzielten Einnahmen CIT-konform und vor allem ohne enormen Verwaltungsaufwand zu verbuchen. Vor einer besonderen Herausforderung stehen die Buchhaltungsabteilungen, wenn es um die Einordnung von Umsatzarten geht, denn bei der CIT werden verschiedene Arten von Umsatz (z.B. aus reinen Free Zone Geschäften oder aus grenzüberschreitenden Geschäften) unterschiedlich behandelt.

UMSATZARTEN

Bekanntlich finden im Rahmen der neuen CIT einige Sondervorschriften für Free Zone Gesellschaften Anwendung. Auch auf Ebene der Free Zone Gesellschaften wird nochmal zwischen mehreren Umsatzarten unterschieden. Es geht letztlich um die Quelle aus der die Einkünfte erzielt wurden.

Free Zone – Free Zone

Einnahmen von Free Zone Unternehmen, die aus einer Transaktion mit einer anderen Free Zone Gesellschaft stammen und bei denen keine Verbindung zum Mainland bestehen, sind zwar grundsätzlich Gegenstand der Besteuerung, unterliegen jedoch einem reduzierten Steuersatz.

Free Zone – Mainland

Erzielt ein Free Zone Unternehmen Einnahmen aus einem Geschäft mit einem Mainland Unternehmen, so finden die CIT Regularien (insb. Der Regelsteuersatz von 9%) für diese Einkünfte Anwendung. Die daraus bezogenen Einkünfte werden also im Ergebnis voll besteuert.

Free Zone – Ausland

Grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeiten eines Free Zone Unternehmens werden nach bisherigem Kenntnisstand nicht Gegenstand der CIT sein. Dies gilt für alle Einnahmen, die direkt aus dem Ausland an das Unternehmen in den VAE fließen.

Rödl & Partner berät Sie gerne zum Thema UAE-CIT individuell und zielorientiert. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema oder zu anderen steuerrechtlichen Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Team unter +971 4 295 0020 oder schreiben Sie eine Mail an luna.yusuf@roedl.com.

Das Büro von Rödl & Partner befindet sich im Bay Square, Building 11 im 4. Stock. Die Anmeldung finden Sie dort in Office 407.