Rödl und Partner ist eine bekannte Rechtsanwaltskanzlei sowie ein Steuerberatungs-,Unternehmens- und IT-Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit einem Büro in Dubai. Das Unternehmen ist mit 106 eigenen Standorten in 48 Ländern vertreten.

Das Büro von Rödl & Partner in Dubai befindet sich im Bay Square, Building 11 im 4. Stock. Die Anmeldung finden Sie dort in  Office 407.

Omar Sami ist deutschsprachiger Rechtsanwalt, Legal – und VAT Consultant sowie Associate Partner bei Rödl & Partner aber mit dem Schwerpunkt Steuerrecht. In diesem Bereich wird er unterstützt von Luna Yusuf –  Tax Advisor und Associate – die sich bereits seit Anfang ihres Bachelor Studiums in Köln für die Steuerwelt begeistert.

Heute befassen sich die beiden mit der lang erwarteten Veröffentlichung des neuen Körperschaftssteuergesetzes in den VAE, die am 9. Dezember 2022 stattgefunden hat.

 Am 31. Januar 2022 kündigte das Finanzministerium der VAE erstmals die Einführung einer föderalen Körperschaftssteuer auf Unternehmensgewinne an.

Infolgedessen wurde am 28. April 2022 das so genannte „Public Consultation Document“ zur kommenden Körperschaftssteuer veröffentlicht. Damit sollte Unternehmen, Unternehmern und anderen interessierten Parteien ein grober Überblick über die kommenden Regelungen gegeben werden. Darüber hinaus wurde der vorläufige Charakter dieser Regelungen genutzt, um Verbesserungsvorschläge aus der Wirtschaft zu erhalten.

Vor der Veröffentlichung des endgültigen Gesetzes bot das Finanzministerium künftigen Steuerzahlern und anderen interessierten Parteien die Möglichkeit, an einem öffentlichen Konsultationsverfahren teilzunehmen und ihre Anregungen oder Verbesserungsvorschläge einzureichen. Diese wurden dann geprüft und teilweise umgesetzt, um das Gesetz vor seiner offiziellen Veröffentlichung zu verfeinern.

Wer wird mit dem Einkommen besteuert?

Es gibt verschiedene Arten von Steuerpflichtigen und steuerbefreiten Personen, die im Folgenden aufgeführt sind:

Die natürliche Person, die ein Unternehmen oder eine Geschäftstätigkeit ausübt, und die juristische Person, die entweder ein steuerpflichtiger Gebietsansässiger oder ein steuerpflichtiger Gebietsfremder sein kann.

Familienstiftungen und ausländische Personengesellschaften gehören zu den steuerlich transparenten Personen und sind steuerpflichtig, ebenso wie die steuerlich transparenten Personengesellschaften.

Befreite Personen:

– Befreite Einrichtungen sind insbesondere die staatlichen und staatlich kontrollierten Einrichtungen,

– Qualifizierte gemeinnützige Einrichtungen sowie qualifizierte Investmentfonds

– Personen, die im nicht-gewinnenden und gewinnenden Gewerbe tätig sind

– Private und öffentliche Pensions- oder Sozialversicherungsfonds

– Jede andere im Kabinettsbeschluss festgelegte Person sowie hundertprozentige und kontrollierte Tochtergesellschaften der VAE

Zusätzliche Compliance-Anforderungen

Die folgenden Bedingungen wie die Aufrechterhaltung einer angemessenen Substanz, die Erfüllung der Anforderungen an die Verrechnungspreise, die Erzielung eines qualifizierten Einkommens sowie alle anderen vom Staatssekretär festgelegten Bedingungen müssen von einer Person in einer Freizone erfüllt werden, um als qualifizierte Person zu gelten.

Ferner ist zu berücksichtigen, dass eine qualifizierte Person in der Freizone weder Verluste an Steuerpflichtige übertragen oder mit ihnen verrechnen kann noch Mitglied einer steuerlichen Gruppe ist. Die qualifizierte Person kann jedoch wählen, mit 9 % besteuert zu werden.

Die Wahl ist ab dem Beginn des Steuerzeitraums, in dem die Wahl getroffen wurde, wirksam.

Es ist möglich, dass auf der Grundlage von Entscheidungen des Finanzministeriums von qualifizierten Freizonen-Personen verlangt werden kann, dass sie geprüfte oder beglaubigte Jahresabschlüsse aufbewahren sowie ein Offenlegungsformular zusammen mit der Steuererklärung einreichen müssen.

In jedem Fall muss die qualifizierte Person eine Steuererklärung abgeben.

Wenn Sie Fragen zu diesem komplexen Thema haben, zögern Sie bitte nicht, einen der Steuerberater von Rödl & Partner um Hilfe zu bitten. Auch Fragen zu anderen Aspekten des Internationalen Steuerrechts bzw. auch zu abweichenden Themenkreisen können Sie an die erfahrenen Rechtsanwälte und Steuerberater richten.

Sie erreichen das Team telefonisch unter +971 4 2950 020 oder schreiben Sie eine Mail an luna.yusuf@roedl.com oder an omar.sami@roedl.com.