Heute schreibt Omar Sami, der seit 2016 als Rechtsanwalt bei Rödl & Partner im Büro in Dubai  tätig ist über ein Thema, das seit einiger Zeit in Dubai an Brisanz gewonnen hat.

Am 9. März 2022 führte das Emirat Dubai das „Virtual Asset Regulation Law“ ( “Dubai Law No. 4/2022 Regulating Virtual Assets in the Emirate of Dubai”) ein und kündigte die Errichtung der „Dubai Virtual Asset Regulatory Authority (VARA)“ an eine neue Regulierungsbehörde für die Krypto-Branche.

Das Gesetz zielt darauf ab, einen fortschrittlichen Rechtsrahmen zum Schutz von Investoren zu schaffen und internationale Standards zur Steuerung virtueller Vermögenswerte umzusetzen, die ein verantwortungsvolles Geschäftswachstum unter aufsichtsrechtlichen Bedingungen fördern werden.

Das Gesetz definiert die Pflichten und Verantwortlichkeit der VARA. Es legt weiter fest, dass die VARA für die Organisation und Festlegung der Regeln und Kontrollen zuständig ist, die für die Durchführung von Krypto-Aktivitäten gelten, einschließlich der Verwaltungsdienste, der Clearing- und Abrechnungsdienste und der Klassifizierung und Spezifikation der Arten virtueller Vermögenswerte.

Die VARA wird für diese Vorschriften, das Zulassungsverfahren und die Verwaltung virtueller Vermögenswerte auf dem Festland und in den Freizonen von Dubai (mit Ausnahme des DIFC) zuständig sein.

Die VARA wird ferner für folgende Aufgaben zuständig sein:

– Organisation der Emission und des Handels mit virtuellen Vermögenswerten und virtuellen Token,

– Organisation und Autorisierung von Dienstleistern für virtuelle Vermögenswerte,

– Gewährleistung der höchsten Standards für den Schutz personenbezogener Daten der Begünstigten,

– Organisation des Betriebs von VA-Plattformen und Portfolios,

– Überwachung von Transaktionen und Verhinderung von VA-Kursmanipulationen.

Nach dem neuen Krypto-Gesetz ist es jeder Person im Emirat Dubai verboten, ohne eine VARA-Genehmigung tätig zu sein. Zudem muss jede Person, die eine Krypto-Tätigkeit ausüben möchte, sich in Dubai niederlassen, um Geschäfte zu tätigen. 

Aktivitäten, die einer VARA-Genehmigung unterliegen sind folgende:

– Betrieb und Verwaltung von Plattformen für virtuelle Vermögenswerte,

– Umtauschdienste zwischen virtuellen Vermögenswerten und Währungen, unabhängig davon, ob es sich um inländische oder ausländische Währungen handelt,

– Tauschdienste zwischen einer oder mehreren Arten von virtuellen Vermögenswerten,

– Dienstleistungen zur Übertragung virtueller Vermögenswerte,

– Verwahrungs- und Verwaltungsdienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte,

– Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Portfolio von virtuellen Vermögenswerten,

– Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Angebot und dem Handel virtueller Token.

Die VARA kann bei Zuwiderhandlungen zusätzliche Maßnahmen ergreifen:

– Aussetzung der Genehmigung für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten,

– Entzug der Genehmigung,

– Koordinierung mit der zuständigen Gewerbebehörde im Emirat, um die Gewerbeerlaubnis zu entziehen.

Sowohl das neue Krypto-Gesetz als auch die Einrichtung der VARA bieten durch zielgerichtete Regulierung einen modernen Umgang mit Krypto-Geschäften im Emirat Dubai. Der globale und in der Regel unkontrollierte Kryptomarkt wird im Emirat Dubai durch die Regelungen wettbewerbsfähig und eröffnet zahlreichen internationalen Unternehmen und Investoren, die im Kryptobereich sicher und seriös tätig werden wollen, die Möglichkeit dieser Tätigkeit in Dubai nachzugehen.

Wenn Sie Fragen zu diesem Themengebiet haben oder Unterstützung in anderen Bereichen brauchen, wenden Sie sich bitte an Omar Sami und das Team von Rodl & Partner Dubai Branch.

Sie erreichen Omar Sami unter Telefon +971 4 295 00-20 oder unter Mobile +971 55 287 4509 bzw. über Email an omar.sami@roedl.com.

Das Büro von Rödl & Partner befindet sich im Bay Square, Building 11 im 4. Stock. Die Anmeldung finden Sie dort in  Office 407.