Der Wegzug aus Deutschland durch Arbeitsaufnahme im Ausland bringt einige Veränderungen mit sich, nicht nur aus steuerlicher Sicht. Auch auf das familiäre Umfeld und deren Absicherung haben die neuen Rahmenbedingungen einen entscheidenden Einfluss.
Deshalb sollten Sie sich unbedingt mit diesen Themen beschäftigen!

Steuerberater Ralf Löbker
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Hinweise für die Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt geben.
Rechtliche Hinweise
Arbeitsvertragliche Änderungen
In welchem rechtlichen Rahmen erfolgt die Beschäftigung im Ausland? Bei einer Versetzung wird der bisherige Arbeitsvertrag aufgelöst und im Ausland ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen, während bei einer Entsendung der bisherige Arbeitsvertrag weiterhin bestehen bleibt. Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten ändern sich mit der neuen vertraglichen Situation.
Auswirkungen auf Ehe- und Erbrecht
Im Ausland gelten andere rechtliche Grundlagen als in Deutschland. Gerade in den arabischen Ländern sind diese nicht im Geringsten mit dem Deutschen Rechtsverständnis zu beurteilen und führen im Extremfall zur Handlungsunfähigkeit.
Überprüfung von Freistellungsaufträgen
Deutschen Kreditinstituten sollte umgehend der neue Wohnsitz mitgeteilt werden, damit nicht weiterhin Kapitalertragsteuer einbehalten wird oder Freistellungsaufträge unter falschen Voraussetzungen ausgeführt werden.
Steuerliche Hinweise
Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht in Deutschland
Verbleiben nach dem Wegzug bestimmte Einkunftsquellen in Deutschland (z.B. Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie) sind diese auch weiterhin in Deutschland zu versteuern und im Rahmen einer Steuererklärung als beschränkt Steuerpflichtiger zu deklarieren.
EST-Erklärung im Wegzugsjahr, Progressionsvorbehalt
Nachdem die Einkommensteuer als Jahressteuer zu veranlagen ist, sind im Wegzugsjahr die nach dem Wegzug im Ausland erzielten Einkünfte noch im Rahmen des Progressionsvorbehaltes in Deutschland zu versteuern.
Anpassung der Steuervorauszahlungen
Etwaige Steuervorauszahlungen, z.B. für Einkommen- oder Kirchensteuer sollten betragsseitig überprüft und entsprechend angepasst werden.
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
Eine wesentliche Beteiligung an Kapitalgesellschaften (mind. 1%) löst bei Wegzug in die VAE eine sog. EXIT-Besteuerung aus.
Versicherungsrechtliche Hinweise
Auslandsschutz von Versicherungen
Sämtliche Versicherungen sollten auf deren Gültigkeit und Umfang im Ausland überprüft werden. Gerade für Hausratversicherungen oder Risiko-Lebensversicherungen verändert sich mit dem Wegzug der Vertragsinhalt.
Deutsche Rentenversicherung
Vor dem Wegzug sollte eine Kontenklärung bei der gesetzlichen Rentenversicherung veranlasst werden um etwaige Lücken in der Versicherungshistorie zu korrigieren und um den aktuellen Anspruch definieren zu können. Eventuell können die bisher eingezahlten Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung ausbezahlt werden, oder es sollen weiterhin freiwillige Beiträge geleistet werden.
Arbeitslosenversicherung
Nach dem Wegzug kann weiterhin freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden um den Anspruch auf Arbeitslosengeld in der erdienten Höhe aufrecht zu erhalten, falls die Arbeitsaufnahme im Ausland nicht erfolgreich verläuft.
Krankenversicherung
Die Absicherung im Krankheitsfall unterliegt im Ausland einem komplett anderen System. Gerade wenn nur eine Grundsicherung verpflichtend ist, sollte der Umfang des Versicherungsschutzes durch eine entsprechende Krankenversicherung ausgeweitet werden und die Versorgung der Familienangehörigen einschließen.

Ralf Löbker in RAK
Als Experten im internationalen Steuerrecht unterstützen wir Sie gerne die neuen Herausforderungen einer Arbeitsaufnahme im Ausland zu meistern. Sprechen Sie uns an.

Ralf Löbker