Die VAT-Einführung beschäftigt alle und überall findet man Infos darüber, die aber oft für Verwirrung sorgen.

 

Ralf Löbker

Ralf Löbker

 

Hier fasst Ralf Löbker von Deltakap – einem Unternehmen mit inzwischen zwei Büros in den VAE –  kurz für  Sie zusammen, wo wir wirklich stehen und was noch alles offen ist.

Nach heutigem Stand hält die Regierung an der Einführung der VAT zum 01.01.2018 fest. Obgleich langsam und zögerlich die ersten Bedenken in der Presse auftauchen bezüglich  einer reibungslosen Einführung zu diesem Zeitpunkt.

Bisher erfolgten folgende Veröffentlichungen durch die Regierung:

  • Common VAT Agreement of the States of the Gulf Coorperation Council (GCC)
  • The landmark Federal Law No. (7) of 2017 for Tax Procedures
  • Cabinet Decision (36) of 2017 on Executive Regulation on Tax Procedures
  • Federal Law No 8 of 2017 on VAT
  • Cabinet Decision No. (39) of 2017 on Fees for Services Provided by the Federal Tax Authority
  • Cabinet Resolution No. (40) of 2017 on Administrative Penalties for Violations of Tax Laws in the UAE

Bedauerlicherweise enthält gerade das Gesetz unzählige Verweise auf die sog. „Executive Regulations“ (Ausführungsbestimmungen). Dies ist insofern unbefriedigend weil genau dort das „Wie ist die Vorschrift genau anzuwenden“ geregelt werden soll. Für den Praxisanwender bleiben folglich viele Fragen offen.

Diese Executive Regulations sind nun für die nächste Woche angekündigt und werden schon länger sehnlichst erwartet.

Gleichwohl bedarf es für die Anwendung des VAT-Law zunächst einer Registrierung als tax payer damit eine entsprechende Steuernummer (TRN= Tax Registration Number) vergeben werden kann, hierfür wurden folgende Deadlines veröffentlicht:

– Alle Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen AED sollten die Registrierung bis zum 31. Oktober 2017 beantragen.

– Alle Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als AED 10 Millionen sollten die Registrierung vor dem 30. November 2017 beantragen.

– Alle Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als AED 375.000 sollten vor dem 04. Dezember 2017 eine Registrierung beantragen.

Der ein oder andere mag vielleicht diese Deadlines nicht ernst nehmen, nachdem noch so viele Unsicherheiten in der Gesetzesanwendung bestehen, doch die unterlassene Registrierung bei Überschreiten der Schwellenwerte resultiert in der Festsetzung von Penalties. Hierfür wurden bereits nähere Bestimmungen erlassen. Eine Registrierung ist insofern anzuraten.

Durch die angekündigte Verlautbarung der Executive Regulations zum VAT-Law nächste Woche sollte nun in die praktische Ausführung und Anwendung diverser Sachverhalte mehr Klarheit kommen.

Wir sind gespannt……..!

Wir werden Sie in Expat Aktuell auf dem Laufenden halten und Ende November bei einem VAT-Breakfast in Dubai Ihnen alles in deutscher Sprache näher bringen.

Wenn Sie Fragen zu steuerlichen Themen oder verwandten Problemkreisen haben,  ist  der Steuerexperte Ralf Löbker – DELTAKAP – für Sie der Ansprechpartner unter Telefon in Deutschland: +49 (0)89 45 22 86 528 bzw. per Mail an ralf.loebker@deltakap.com oder unter VAE-Mobile:  +971 (0)55 381 0885.

Ralf Löbker kommt ganz regelmäßig in die VAE – sowohl nach Dubai wie auch nach RAK – und steht Ihnen dann nach Terminvereinbarung zu Gesprächen und Beratungen gerne zur Verfügung!

Seine Besuchstermine finden Sie immer auf dem Kalender von Expat Aktuell unter TERMINE.