Arbeitet seit über 20 Jahren als PARTNER FÜR STEUERN & PROJEKTMANAGEMENT
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Mittelständische Kanzlei mit Sitz in München
– Partner für steuerliche Deklaration und Gestaltungsberatung
– Als Steuerkanzlei werden im Rahmen der klassischen Steuerberatung Ihre Deklarationspflichten erfüllt (Steuererklärungen für sämtliche Steuerarten, Erstellen des Jahresabschlusses inkl. Steuererklärungen)
– Es werden aussagefähiges Zahlenmaterial sowie zukunftsorientierte Planungsrechnungen erstellt.
Mit den Mandanten verbindet die Kanzlei eine langfristige Partnerschaft, in der proaktiv und kompetent die Weiterentwicklung mitgestaltet wird.
Dabei ist ein enges Vertrauensverhältnis die Basis der täglichen Arbeit, bei der es wichtig ist, die Ziele und Werte der Mandanten genau zu verstehen und nach diesen zu handeln.

Kontakt: Ralf Löbker, Geschäftsführer, Steuerberater, LL.M. (Intern. Tax Law), CPAA (United Arab Emirates)

https://www.deltakap.com/
Telefon: +49 89 4522865 28
Denninger Straße 169/ 3.OG
81925 München

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Spezialist für Internationales Steuerrecht mit über 20 Jahren Erfahrung.

– Eigene Büros in diversen Ländern, u.a. in den VAE unter https://www.deltakap.com/
– Besondere Erfahrung in den VAE unter https://www.deltakap.com/
– Beratung mittelständischer Unternehmen sowie Privatpersonen & Expats
– Unterstützung bei grenzüberschreitenden Vorhaben der Kunden.

Kontakt: Ralf Löbker, Geschäftsführer, Steuerberater, LL.M. (Intern. Tax Law), CPAA (United Arab Emirates) unter https://www.deltakap.com/

Telefon: +971 7 208 1177 oder +49 89 4522865 28

 

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Partner für Organisation- & Projektmanagement  unter https://www.deltakap.com/

  Mehr als 20jährige internationale Erfahrung

  Über 200 erfolgreich abgeschlossene Projekte

  Ob Start-Up, Finanzierungsrunde, Produktinnovation, Wachstum, Auslandsexpansion oder Nachfolgeplanung: Das Team steht Ihnen in allen Phasen des Unternehmertums beratend zur Seite und unterstützt Sie dabei, Ihre unternehmerischen Ziele zu erreichen

 

Kontakt: Ralf Löbker, Geschäftsführer, Steuerberater, LL.M. (Intern. Tax Law), CPAA (United Arab Emirates) unter https://www.deltakap.com/

 

Neuigkeiten

Wo stehen wir bei der VAT-Einführung?

Wo stehen wir bei der VAT-Einführung?

Die VAT-Einführung beschäftigt alle und überall findet man Infos darüber, die aber oft für Verwirrung sorgen. Hier fasst Ralf Löbker von Deltakap – einem Unternehmen mit inzwischen zwei Büros in den VAE – kurz für Sie zusammen, wo wir wirklich stehen und was noch alles offen ist. Nach heutigem Stand hält die Regierung an der Einführung der VAT zum 01.01.2018 fest.

Erstes VAT-Breakfast in Dubai

Erstes VAT-Breakfast in Dubai

Am 19.April fand in den Räumen der Kanzlei Germela Lootah im Vison Tower in Dubai das erste so genannte VAT-Breakfast statt. Eingeladen dazu hatten die beiden Unternehmen GERMELA und DELTAKAP, die vor kurzem mit einer engen Zusammenarbeit im Mittleren Osten begonnen haben und damit rechtliche und steuerliche Beratung an einem Ort aus einer Hand anbieten.

Enge Zusammenarbeit von Germela und Deltakap

Enge Zusammenarbeit von Germela und Deltakap

Die beiden Unternehmen GERMELA und DELTAKAP starten ab sofort mit einer engen Zusammenarbeit im Mittleren Osten und bieten dabei rechtliche und steuerliche Beratung an einem Ort aus einer Hand an. Das Team von GERMELA wird nun ergänzt um die steuerliche Expertise von DELTAKAP, dem Spezialisten für internationales Steuerrecht.

DELTAKAP –  eine Entwicklung

DELTAKAP – eine Entwicklung

Vor etwas mehr als 3 Jahren kam DELTAKAP in die Vereinigten Arabischen Emirate und eröffnete ein Büro in Dubai. Auslöser war die Auslandsexpansion eines Mandanten der auf die bewährte Mandanten-Kanzlei-Beziehung aus Deutschland nicht verzichten und auch weiterhin nur einen einzigen Ansprechpartner für seine internationalen Belange wollte.

Einführung der Mehrwertsteuer in den VAE

Einführung der Mehrwertsteuer in den VAE

Im Dezember 2015 wurde durch die sechs Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates (GCC-Gulf Cooperation Council) die Einführung einer Mehrwertsteuer beschlossen. Diese soll 2018 in allen GCC-Ländern (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, VAE) gleichzeitig eingeführt werden.

Die Rückfallklausel und der Weihnachtsmann

Die Rückfallklausel und der Weihnachtsmann

Die sog. „Rückfallklausel“ ist ein Begriff aus dem internationalen Steuerrecht und findet sich in diversen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wieder. Als Spezialvorschrift gibt es sie zwar nicht im OECD-Musterabkommen, auf dem alle DBA`s aufbauen, jedoch sind gerade Staaten wie Deutschland sehr daran interessiert solche Klauseln in die DBA`s zu verhandeln