
Mehr Infos unter: https://www.deltakap.com

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Mittelständische Kanzlei mit Sitz in München
– Partner für steuerliche Deklaration und Gestaltungsberatung
– Als Steuerkanzlei werden im Rahmen der klassischen Steuerberatung Ihre Deklarationspflichten erfüllt (Steuererklärungen für sämtliche Steuerarten, Erstellen des Jahresabschlusses inkl. Steuererklärungen)
– Es werden aussagefähiges Zahlenmaterial sowie zukunftsorientierte Planungsrechnungen erstellt.
Mit den Mandanten verbindet die Kanzlei eine langfristige Partnerschaft, in der proaktiv und kompetent die Weiterentwicklung mitgestaltet wird.
Dabei ist ein enges Vertrauensverhältnis die Basis der täglichen Arbeit, bei der es wichtig ist, die Ziele und Werte der Mandanten genau zu verstehen und nach diesen zu handeln.
Kontakt: Ralf Löbker, Geschäftsführer, Steuerberater, LL.M. (Intern. Tax Law), CPAA (United Arab Emirates)
https://www.deltakap.com/
Telefon: +49 89 4522865 28
Denninger Straße 169/ 3.OG
81925 München

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Spezialist für Internationales Steuerrecht mit über 20 Jahren Erfahrung.
– Eigene Büros in diversen Ländern, u.a. in den VAE unter https://www.deltakap.com/
– Besondere Erfahrung in den VAE unter https://www.deltakap.com/
– Beratung mittelständischer Unternehmen sowie Privatpersonen & Expats
– Unterstützung bei grenzüberschreitenden Vorhaben der Kunden.
Kontakt: Ralf Löbker, Geschäftsführer, Steuerberater, LL.M. (Intern. Tax Law), CPAA (United Arab Emirates) unter https://www.deltakap.com/
Telefon: +971 7 208 1177 oder +49 89 4522865 28

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Partner für Organisation- & Projektmanagement unter https://www.deltakap.com/
– Mehr als 20jährige internationale Erfahrung
– Über 200 erfolgreich abgeschlossene Projekte
– Ob Start-Up, Finanzierungsrunde, Produktinnovation, Wachstum, Auslandsexpansion oder Nachfolgeplanung: Das Team steht Ihnen in allen Phasen des Unternehmertums beratend zur Seite und unterstützt Sie dabei, Ihre unternehmerischen Ziele zu erreichen
Kontakt: Ralf Löbker, Geschäftsführer, Steuerberater, LL.M. (Intern. Tax Law), CPAA (United Arab Emirates) unter https://www.deltakap.com/
Telefon: +971 7 208 1177 oder +49 89 4522865 28
Neuigkeiten
Wo stehen wir bei der VAT-Einführung?
Die VAT-Einführung beschäftigt alle und überall findet man Infos darüber, die aber oft für Verwirrung sorgen. Hier fasst Ralf Löbker von Deltakap – einem Unternehmen mit inzwischen zwei Büros in den VAE – kurz für Sie zusammen, wo wir wirklich stehen und was noch alles offen ist. Nach heutigem Stand hält die Regierung an der Einführung der VAT zum 01.01.2018 fest.
Erstes VAT-Breakfast in Dubai
Am 19.April fand in den Räumen der Kanzlei Germela Lootah im Vison Tower in Dubai das erste so genannte VAT-Breakfast statt. Eingeladen dazu hatten die beiden Unternehmen GERMELA und DELTAKAP, die vor kurzem mit einer engen Zusammenarbeit im Mittleren Osten begonnen haben und damit rechtliche und steuerliche Beratung an einem Ort aus einer Hand anbieten.
Enge Zusammenarbeit von Germela und Deltakap
Die beiden Unternehmen GERMELA und DELTAKAP starten ab sofort mit einer engen Zusammenarbeit im Mittleren Osten und bieten dabei rechtliche und steuerliche Beratung an einem Ort aus einer Hand an. Das Team von GERMELA wird nun ergänzt um die steuerliche Expertise von DELTAKAP, dem Spezialisten für internationales Steuerrecht.
DELTAKAP – eine Entwicklung
Vor etwas mehr als 3 Jahren kam DELTAKAP in die Vereinigten Arabischen Emirate und eröffnete ein Büro in Dubai. Auslöser war die Auslandsexpansion eines Mandanten der auf die bewährte Mandanten-Kanzlei-Beziehung aus Deutschland nicht verzichten und auch weiterhin nur einen einzigen Ansprechpartner für seine internationalen Belange wollte.
Steuerfalle Deutsches Außensteuergesetz (AStG)
Haben Sie Immobilieneinkünfte in den VAE bei einem Wohnsitz in Deutschland? Dann finden Sie in diesem Artikel von Steuerberater Ralf Löbker von Deltakap viel Interessantes, was Sie beachten sollten.
Besteuerung deutscher Renten bei Wohnsitz in den VAE
Mit einem sehr wichtigen Thema für alle Älteren, die in den Emiraten leben, beschäftigt sich heute der internationale Steuerberater Ralf Löbker – nämlich mit dem Thema „Besteuerung deutscher Renten“.
Einführung der Mehrwertsteuer in den VAE
Im Dezember 2015 wurde durch die sechs Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates (GCC-Gulf Cooperation Council) die Einführung einer Mehrwertsteuer beschlossen. Diese soll 2018 in allen GCC-Ländern (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, VAE) gleichzeitig eingeführt werden.
Die Rückfallklausel und der Weihnachtsmann
Die sog. „Rückfallklausel“ ist ein Begriff aus dem internationalen Steuerrecht und findet sich in diversen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wieder. Als Spezialvorschrift gibt es sie zwar nicht im OECD-Musterabkommen, auf dem alle DBA`s aufbauen, jedoch sind gerade Staaten wie Deutschland sehr daran interessiert solche Klauseln in die DBA`s zu verhandeln
Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien bei Wohnsitz in den VAE
Bei längerfristigem Aufenthalt in den VAE oder sogar dauerhaftem Verbleib in den Emiraten ergeben sich nicht selten Einkünfte aus der Vermietung deutscher Immobilien.
Deutsche laufende Immobilieneinkünfte bei Wohnsitz in den VAE
Ist der Umzug von Deutschland in die VAE erst einmal abgeschlossen, stellt sich nicht selten die Frage über die Besteuerung der in Deutschland verbliebenen Vermögenswerte, z.B. bei fremd vermieteten Immobilien im Privatvermögen.